Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Kategorie: Wettbewerbsrecht Seite 1 von 5

Umsetzungsfrist für Gatekeeper

Im Frühling diesen Jahres läuft neben der Frist für die nationale Umsetzung des DSA auch die einer weiteren bedeutenden EU-Verordnung aus. Bis zum 06.03.2024 müssen Gatekeeper ihre Pflichten aus dem Digital Market Act (DMA) umgesetzt haben. Dieses Wettbewerbsgesetz stellt sicher, dass  einzelne Unternehmen nicht durch die „Torwächter“ behindert werden. Google informierte seine Nutzer bereits über zukünftige Änderungen.

Neue EU-Richtlinie zum Greenwashing

Der Trend hin zu nachhaltigen Produkten und umweltbewusstem Konsum hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Leider nutzen manche Unternehmen diese Entwicklung aus, um sich ein grünes Image zu geben, ohne tatsächlich nachhaltig zu handeln. Dieses Phänomen, bekannt als Greenwashing, kann Verbraucher täuschen und den Ruf von Unternehmen schädigen. Dem will nun die EU-Kommission mit einer neuen Richtlinie entgegentreten. 

BGH schafft Klarheit bei Grundpreisen

Die korrekte Angabe des Grundpreises bereitet Online-Shops immer noch Schwierigkeiten. Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben sind deshalb ein Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. In einem aktuellen Urteil stellte der BGH (Urteil vom 19.05.2022, Az.: I ZR 69/21) nun klar, dass der Warenpreis und der Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden müssen. Somit ist klar: eine Angabe des Grundpreises beispielsweise in der Artikelbeschreibung reicht nicht mehr aus.

Kein Verkauf mehr über Plattformen ohne Registrierung bei LUCID

Die Rechtslage wird für Online-Händler und Plattformen durch eine neue Änderung des Verpackungsgesetzes  weiter verschärft. Ab dem 01.07.2022 gilt: Händler die nicht bei der Datenbank LUCID registriert sind, werden ihre Waren nicht mehr auf elektronischen Marktplätzen verkaufen dürfen. Ob ein Händler registriert ist, werden die Plattformen selbst überprüfen müssen. Dadurch soll die Beteiligung an Entsorgungskosten sichergestellt werden.

Abmahnrisiko: SEPA-Lastschrift muss für alle SEPA-Länder angeboten werden

Gastbeitrag unserer studentischen Mitarbeiterin Mariya Popova.

In einer unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung wurde einem Unternehmen vorgeworfen, dass es die Lastschriftzahlung von einem nicht in Deutschland geführten Konto nicht akzeptiert hatte, obwohl es sich um ein ausländisches Konto in einem SEPA-erreichbaren Raum gehandelt hatte. Das Unternehmen begründete die Ablehnung damit, dass für das Lastschriftverfahren technisch bedingt ausschließlich deutsche Bankverbindungen hinterlegt werden könnten. Hierin sah der abmahnende Verband einen Verstoß gegen Art. 3 und Art. 9 der SEPA-Verordnung.

Lieferkettengesetz gilt ab dem 01.01.2023

Die nicht mehr weg zu denkende Globalisierung des Handels trägt zu oft die Kehrseite mit sich, dass im Rahmen der Produktion von Waren in Billiglohnländern regelmäßig Menschenrechtsverletzungen sowie nicht unerhebliche Umweltschädigungen begangen werden. Um solchen Verletzungen entgegenzuwirken, wurde das sogenannte Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) beschlossen. Das Gesetz wird zum 01.01.2023 in Kraft treten. Nachfolgend soll ein Überblick über den Inhalt des Gesetzes und die damit einhergehenden Pflichten für die betroffenen Unternehmen gegeben werden.

Umsetzung der Whistleblower Richtlinie in Sicht

Nachdem die große Koalition die fristgerechte Umsetzung der sogenannten Whistleblower Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht versäumt hatte, könnte dies bald durch die Ampelkoalition erfolgen. Dies sieht zumindest der Koalitionsvertrag vor. Gegenstand der Whistleblower Richtlinie und mögliche Auswirkungen der Umsetzung auf Unternehmen haben sollen nachfolgend beleuchtet werden.

Erweiterte Transparenzpflichten für Online-Marktplätze

Mit den beschlossenen Neuregelungen sorgen wir zudem für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz im digitalen Geschäftsverkehr. Für Online-Marktplätze führen wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Produkt-Ranking angezeigt werden, und ob ihr Vertragspartner Unternehmer oder selbst Verbraucher ist. Anbieter müssen klar und deutlich darauf hinweisen, wenn ein Preis personalisiert – also auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten – berechnet wurde.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Sind „Freebies“ wirklich kostenlos?

Freebies sind ein beliebtes Marketing-Instrument. Sie sind einfach bzw. günstig zu erstellen. Die Kunden bzw. potentiellen Kunden lieben sie und geben im Austausch gerne ihre Daten zur Werbung, meist Newsletter, her. Beim Stichwort Daten sollte es aber sofort klingeln. Ist der Deal Freebies gegen Daten wirklich so einfach? Vor allem bei der Einwilligung des Nutzers und bei der Bewerbung als „kostenlos“ gilt es einiges zu beachten. Der Beitrag beleuchtet die Zulässigkeit von Freebies unter verschiedenen rechtlichen Aspekten. 

LG Stendal: Auch unscheinbare Werbung in Double-Opt-In-Mail ist unzulässig

In einem Urteil vom 12.05.2021, Az.: 22 S 87/20 führt das LG Stendal relativ konkret aus, welche wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Double-Opt-in-Bestätigungsmails bei der Anmeldung zu E-Mail-Newslettern zu stellen seien. Bereits kleinste werbliche Inhalte wie Logos oder Slogans sollen nach Auffassung des Gerichts unzulässige Werbung darstellen. 

Die neue Preisangabenverordnung kommt

Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben und beleuchten, was die betroffenen Unternehmen künftig beachten müssen.

Zusätzliche Pflichten für Unternehmer durch Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge führt zu zahlreichen Gesetzesänderungen, die im Jahr 2022 in drei Schritten erfolgen. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern zu stärken. Neue Regelungen gibt es insbesondere zu Laufzeitverträgen, die sich automatisch verlängern (wie z.B. bei Fitness-Studios üblich), sowie zur Kündigung online abgeschlossener Verträge. Welche Änderungen das Gesetz konkret mit sich bringt und wie sich diese auf die Pflichten von Unternehmern auswirken, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.

EuGH: CBD-Handelsbestimmungen

Bereits am 19.11.2020 hat der EuGH über Handelserleichterungen und die Vermarktung von CBD geurteilt. CBD fällt seitdem unter die Bestimmungen, die den freien Warenverkehr der Union regeln (Art. 34 und 36 AEUV).

(Eine Gastbeitrag unserer studentischen Mitarbeiterin Chiara Flörl)

Neuer UWG-Schadenersatzanspruch für Verbraucher

Im Rahmen der Umsetzung des Art. 3 Ziff. 5 der Richtlinie (EU) 2019/2161 in Art. 11a der Richtlinie (EG) 2005/29 soll ein neuer individueller Schadensersatzanspruch für durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigte Verbraucher in das UWG eingeführt werden. Nachfolgend sollen die in diesem Zusammenhang momentan geltende Rechtslage, die Voraussetzungen des neuen Schadensersatzanspruchs sowie mögliche, durch den neuen Anspruch eintretende Folgen beleuchtet werden.

 

„Global-Trust“ unterliegt vor dem LG Kempten

Mit Beschluss vom 30.07.2021, Az.: 1 HK O 1074/21 hat das LG Kempten einen auf UWG-Ansprüche gestützten Antrag von Global Trust bzw. Herrn Patrik Schieweck auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts fehlte dem Antragsteller bereits die Aktivlegitimation.

UWG: allgemeine Kennzeichnungspflicht für Influencer kommt

Eine  Änderung des UWG soll klarstellen, wann und unter welchen Bedingungen Influencer ihre Beiträge als Werbung kenntlich machen müssen. Hierbei soll zum einen geklärt werden, wann ein kommerzieller Zweck im Sinne des UWG vorliegt und zum anderen, wann Beiträge einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

(Gastbeitrag der studentischen Hilfskraft Chiara Flörl)

OLG Schleswig: Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe

Erleichterung für viele Online-Händler. Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 03.05.2021, Az.: 6 W 5/21) ist es bei Verstößen gegen § 13 Abs. 4 UWG zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr entsprechend der Regelung des § 13a Abs. 2 UWG ausreichend, wenn der Verletzer eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgibt. 

Greenwashing

Greenwashing im Visier der Wettbewerbszentrale

In einer aktuellen Meldung informiert die Wettbewerbszentrale über laufende Beanstandungen verschiedener Werbungen im Zusammenhang mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend und intransparent.

Negative Google Bewertung

Negative Google-Bewertungen löschen lassen

Um sich von Mitbewerbern abzuheben bzw. um neue Kunden zu gewinnen, sind gute Bewertungen im Internet heute unerlässlich. Negative Rezensionen bringen die Gefahr, dass sich potentielle Interessenten für einen anderen Vertragspartner entscheiden. 

Negative Google Bewertung

Negative Bewertung bei Google

Die Gesamtbwertung im Internet gibt aber nicht immer ein zutreffendes Bild vom Unternehmen. Zu oft werden negative Rezensionen anonym von Konkurrenten verfasst, um dem Unternehmen zu schaden. Enttäuschte Kunden geben negative Bewertungen ab, obwohl der Unternehmer die Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt). Immer wieder werden falsche Behauptungen aufgestellt oder Beleidigungen ausgesprochen.

In einem neuen Beitrag wollen wir einen ausführlichen Überblick darüber geben, wann ein Vorgehen gegen negative Bewertungen Aussicht auf Erfolg hat.

OLG Hamm: Onlinehändler haften für fehlerhafte Garantieerklärung des Herstellers

Das OLG Hamm  hat mit Urteil vom 26.11.2019, Az.: 4 U 22/19 entschieden, dass Onlinehändler für fehlerhafte bzw. unzureichende Garantieerklärungen des Herstellers haften. Voraussetzung ist, dass das Online-Angebot einen Hinweis auf die Garantieerklärung enthält. Weiter hat das Gericht ausgeführt, welche Anforderungen an den Inhalt einer Garantie zu stellen sind.

Bundestag beschließt „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen

Mit dem Ziel, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dabei besonders kleine und mittlere Unternehmen zu schützen, hat der Bundestag am 10.09.2020 den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (Drucksache 19/12084) verabschiedet. Insbesondere ist vorgesehen, Vertragsstrafen zu deckeln, den Kostenersatz für Abmahnungen zu begrenzen und den „fliegenden Gerichtsstand“ zu Gunsten der Beklagten einzuschränken. Nachfolgend soll ein erster Blick auf die wichtigsten Gesetzesänderungen geworfen werden.

LG Köln: Beschwerden gegen Google-Bewertungen müssen – auch in Zeiten von Corona – zügiger bearbeitet werden

Das LG Köln hat mit einer einstweiligen Verfügung vom 18.08.2020 die Rechtsprechung zu Löschungsansprüchen gegenüber Bewertungsplattformen erweitert. Besonders bemerkenswert ist dabei die Einbeziehung der Covid-19-Krise, welche nach Auffassung des Gerichts Plattformbetreiber nicht aus der Pflicht nimmt, innerhalb von 14 Tagen auf Beschwerden zu reagieren.

OLG Brandenburg weist Abmahnung gegen unerwünschtes Zusenden von Werbung als rechtsmissbräuchlich ab

In einem Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung des LG Frankfurt (Oder) hat das OLG Brandenburg eine auf einer Abmahnung basierende Klage für rechtsmissbräuchlich und somit für unzulässig erklärt. Das Gericht erarbeitete mehrere Indizien, um zu bewerten, inwieweit die Klägerin sachfremde Interessen verfolge und so womöglich ihre prozessualen Befugnisse missbrauche. Die hierbei herangezogenen Indizien könnten sich möglicherweise in der künftigen Rechtsprechung zum Thema rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen niederschlagen. Es lohnt sich daher eine genauere Betrachtung des Urteils.

LG München: Werbung ein Desinfektionsspray entferne 99,99 Prozent der in der Raumluft enthaltenen Viren ist irreführend

Durch die weltweite Ausbreitung des Covid-19 Virus ist das öffentliche Interesse an einem wirksamen Infektionsschutz wohl derzeit so hoch wie selten zuvor. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des LG München I, nach welcher der Hersteller des Desinfektionsmittels „AMOAIR“ sein Produkt nicht weiter als zu 99,99% virenschützend vermarkten darf, besonders interessant.

In der Entscheidung vom 07.09.2020 hat die 4. Kammer für Handelssachen des LG München I die Beschriftung eines Desinfektionsmittels mit der Behauptung es entferne 99,99% der in der Raumluft und auf Flächen enthaltenen Viren als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG untersagt. Als irreführend gelten hiernach insbesondere unwahre Aussagen über wesentliche Merkmale der Ware.

Community-Masken: Anforderungen an den Vertrieb von selbst hergestellten Masken

Anlässlich der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen sowie Privatpersonen in letzter Zeit mit der Herstellung von Schutzmasken begonnen. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte beim Vertrieb von selbst hergestellten Masken.

Die andauernde Corona-Pandemie hat zu einer verstärkten Nachfrage nach Schutzmasken jeglicher Art geführt. Sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel sind Schutzmasken meist ausverkauft oder haben Lieferzeiten von teilweise über einem Monat. Die ab dem 27.04.2020 in allen deutschen Bundesländern geltende Maskenpflicht wird die Nachfrage nach Schutzmasken noch verstärken. Angesichts der Knappheit des Angebots haben zahlreiche Unternehmen, gemeinnützige Vereine sowie Privatperson mit der Herstellung und dem Vertrieb verschiedenster Gesichtsmasken begonnen. Im Folgenden soll ein Überblick über die Rechtslage in Bezug auf Schutzmasken sowie zu beachtender Aspekte beim Vertrieb gegeben werden.

LG München I: EUR 500 Streitwert bei einmaliger Zusendung von E-Mail-Spam

Mit Beschluss vom 27.08.2019 hat das LG München I (Az.: 13 T 8878/19) eine Streitwertfestsetzung des AG München (Urteil vom 15.04.2019, Az.: 161 C 22650/18) in Höhe von EUR 500,00 bei der Zusendung von unerlaubter E-Mail-Werbung bestätigt.

Der Entscheidung des AG München lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Kläger erhielt von der Beklagten eine sogenannte Double-Opt-In E-Mail, in der er zur Bestätigung der Anmeldung zum Newsletter aufgefordert wurde. Zudem enthielt die E-Mail einen 5€ Gutschein für den Onlineshop der Beklagten. Daraufhin mahnte der Kläger die Beklagte ab, da er sich nicht für den Newsletter angemeldet hätte.

OLG Frankfurt: Instagram-Verlinkung als starkes Indiz für kommerziellen Zweck einer Produktpräsentation

Im Beschluss vom 28.06.2019 befasste sich das OLG Frankfurt (Az. 6 W 35/19) mit wettbewerbsrechtlichen Fragen des Influencer-Marketings. Die Besonderheit: Es handelte sich um einen Aquaristik-Influencer.

Der Antragsteller war ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Dieser sah einen Verstoß gegen § 5 a Abs. 6 UWG (Kenntlichmachung von kommerziellen Zwecken geschäftlicher Handlungen) in einem Instagram-Beitrag, der eine Wasserpflanze mit Verlinkung auf die Herstellerfirma zeigte.

LG Karlsruhe: (getagte) Posts von Influencern fördern stets fremde Unternehmen

Mit Urteil vom 21.03.2019 (Az. 13 O 38/18) befasste sich das LG Karlsruhe mit dem Geschäftsmodell „Influencer“. Zentrale Frage war die Kennzeichnungspflicht von Instagram-Posts als Werbung, wenn diese Verlinkungen auf Markenhersteller beinhalten.

LG München I : Influencer sind mit traditionellen Medien zu vergleichen

In der Entscheidung vom 29.04.2019 befasste sich das LG München I (Az. 4 HK O 14312/18) mit wettbewerbsrechtlichen Fragen des Influencer-Marketings. Gegenstand der Entscheidung war die Kennzeichnungspflicht von Instagram-Posts als Werbung.

In dem Verfahren war der Instagram-Account der Influencerin Cathy Hummels von einem Wettbewerbsverband ins Visier genommen worden. Frau Hummels hatte zu dem Zeitpunkt circa 485.000 Follower. Bei den streitgegenständlichen Postings verlinkte sie verschiedene Unternehmen, ohne dafür eine Gegenleistung erlangt zu haben. Die Posts waren nicht als „Werbung“ gekennzeichnet.

Aktuell: Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise bei Google Shopping

Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben in Online-Shops sind häufiger Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Seit einigen Wochen häufen sich jedoch in unserer Praxis Abmahnungen eines ganz speziellen Sonderproblems: So wurden uns kürzlich  mehrere Abmahnungen unterschiedlicher Anspruchsteller (Verbände und Mitbewerber) wegen fehlender bzw. fehlerhafter Grundpreise bei Google Shopping zur Prüfung vorgelegt.

KG Berlin: Influencer müssen nicht jeden Beitrag als Werbung kennzeichnen

Mit dem Urteil vom 08.01.2019 befasste sich das KG Berlin (Az. 5 U 83/18) mit wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Influencer-Marketings. Im Mittelpunkt stand die Frage der Kenntlichmachung von Instagram-Beiträgen als Werbung.

Ausgangslage der Entscheidung war der Widerspruch der bekannten Influencerin Vreni Frost gegen die einstweilige Verfügung der Vorinstanz. Dort war sie noch verurteilt worden, alle Instagram-Posts als Werbung kenntlich zu machen, in denen Marken oder Unternehmen verlinkt sind.

OLG München: Check-Out-Seite von Amazon muss wesentliche Merkmale angeben

Mit Urteil vom 31.01.2019 (Az.: 29 U 1582/18) hat das OLG München Amazon verurteilt, auf der Check-Out-Seite die wesentlichen Merkmale der verkauften Ware anzugeben. Die bisherige Praxis von Amazon, hier auf die entsprechende Produktinformation zu verlinken, wurde ausdrücklich als nicht ausreichend bewertet.

LG München: Keine Zusatzgebühren bei Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung

Das LG München I hat mit Urteil vom 13.12.2018 (Az.: 17 HK O 7439/18) die Frage beantwortet, ob die Bezahlmethoden PayPal und Sofortüberweisung in den Anwendungsbereich des § 270a BGB fallen und somit Rechtssicherheit geschaffen.

Seit Inkrafttreten des § 270a BGB am 13.01.2018 war unklar, ob die  Bezahlmethoden PayPal und Sofortüberweisung unter das Verbot des sogenannten „Surchargings“ fallen. Diese sind nicht vom Wortlaut der Norm umfasst. Hierzu haben wir ausführlich berichtet. In seiner Entscheidung hat das LG München diese Frage bejaht.

Hinsichtlich der Bezahlmethode Sofortüberweisung hat das Gericht seine Auffassung damit begründet, dass die Einschaltung eines Dritten (der Sofort GmbH) unerheblich ist, auch wenn dieser die Überweisung auslöst. Letztendlich erfolge die Bezahlung mittels SEPA-Überweisung durch den Kunden, sodass der Anwendungsbereich des § 270a BGB eröffnet ist. Auch erfolge die von der Sofort GmbH durchgeführte Bonitätsprüfung in der Regel ausschließlich im Interesse des Händlers, sodass kein Grund ersichtlich ist, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden aufzuerlegen.

Eine Bezahlung mittels PayPal fällt nach Ansicht des Gerichts ebenfalls in den Anwendungsbereich des Surchargings, da in den meisten Fällen den Transaktionen über PayPal entweder eine SEPA-Lastschrift bzw. eine SEPA-Überweisung oder eine Bezahlung über Kreditkarte zugrunde liegt, die allesamt von § 270a BGB erfasst werden.

 

Das Kreuz mit dem # – Influencer-Marketing bei Instagram – Neuer Leitfaden der Wettbwerbszentrale

Die rechtlichen Aspekte im Influencer-Marketing, insbesondere die Pflicht zur Kennzeichnung von Posts als Werbung, sind in den vergangenen zwei Jahren zunehmend in den Fokus der gesamten Branche gerückt. Zuletzt hat ein Urteil des KG Berlin für etwas Klarheit gesorgt. Nun hat die Wettbewerbszentrale ihren Leitfaden für Influencer zur rechtskonformen Werbung aktualisiert.

Wann, unter welchen Umständen und wie Influencer ihre Posts, insbesondere bei Instagram, Youtube & Co. als Werbung zu kennzeichnen haben, ist in der jüngsten Vergangenheit regelmäßig heiss diskutiert worden. Hintergrund war, dass zunehmend Abmahnungen gegen Influencer ausgesprochen wurden und die Rechtssprechung die gesetzlichen Grundsätze in einigen Urteilen weiter definiert hat. Zuletzt hat das KG Berlin (Urteil v. 08.01.2019, Az. 5 U 83/18) festgehalten, dass nicht jeder Post eines Influencers gleichzeitig eine Werbung sein muss und in der Folge eine Kennzeichnung als Werbung nicht immer erforderlich ist. Dies gilt insbsondere, wenn ein Post – trotz Verbindung zu einer Marke oder einem Unternehmen – redaktioneller Natur ist.

Im Zuge der weiterentwickelten Rechtsprechung hat nun die Wettbewerbszentrale ihren Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram aktualisiert. Dort finden Influencer, Unternehmen, Agenturen und Juristen eine gute Übersicht über den aktuellen Stand der Kennzeichnungspflicht.

Geoblocking-Verordnung: Was Online-Händler jetzt beachten sollten

Ab dem 03.12.2018 gilt in der EU die sogenannte Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302. Mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Handel zu stärken, verbietet die Verordnung künftig die Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Herkunft. Einige Händler werden in ihren Online-Shops deshalb Anpassungen vornehmen müssen, welche nachstehend kurz erläutert werden sollen. 

LG FFM: E-Mails mit Gutscheinen sind Werbung und bedürfen der vorherigen Einwilligung

Mit Urteil vom 22.03.2018 klärte das Landgericht Frankfurt am Main die Frage, ob für das Versenden von Gutscheinen per Mail eine Einwilligung des Empfängers vorliegen muss oder Gutscheine keine Werbung i. S. d. UWG sind. In diesem Verfahren gab das LG dem Kläger Recht und verurteilte den Beklagten, es zu unterlassen, zukünftig Gutscheine per Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers an diesen zu senden (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.3.2018, Az. 2-03 O 372/17).

Neues Verpackungsgesetz: Zusätzliche Pflichten für Onlinehändler

Durch die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 ergeben sich einige Änderungen, die von Unternehmen, aber auch von sämtlichen Onlinehändlern zu beachten sind. Im Folgenden soll die bisherige Rechtslage dargestellt werden (1.), welche wesentlichen Änderungen es gibt (2.), wer betroffen ist und welche Folgen Verstöße (3.) gegen das neue Gesetz nach sich ziehen. 

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Dieses löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Ziel des neuen VerpackG ist es, das Anfallen von Müll, insbesondere von Verpackungsabfall, weiter zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen.

Neue Payment-Richtlinie: Keine Zusatzkosten mehr für die meisten Zahlungsarten

Durch die Umsetzung der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie ergeben sich wesentliche Änderungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Insbesondere der Internethandel wird mit neuen Verpflichtungen belegt.

Zur Umsetzung der Richtlinie EU 2015/2366 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) am 13.01.2018 in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den europäischen Binnenmarkt bezüglich bargeldlosen Zahlungen zu harmonisieren. In diesem Rahmen wurde unter anderem der § 270a BGB in das Gesetz aufgenommen. Dieser tritt neben dem bereits bestehenden § 312a Abs.4 BGB. Hiernach ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die auf Zahlung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels gerichtet ist, unwirksam. Das Verbot des § 312a Abs. 4 BGB gilt nicht, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung stellt oder wenn das vereinbarte Entgelt nicht über die dem Unternehmer entstandenen Kosten hinausgeht.

Vorsicht! „Patent pending“ ist unzulässige Irreführung (OLG München)

Mit Urteil vom 01. Juni 2017 (Az. 6 U 3973/16) hat das OLG München entschieden, dass der Begriff „patent pending“ eine unzulässige Werbung sein kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich der Hinweis (auch) an deutsche Verbraucher richte. Der deutsche Durchschnittsverbraucher missverstehe diesen Hinweis und wird deswegen in die Irre geführt. Gleichzeitig entscheidet das OLG, dass der Hinweis nicht nur in der Werbung (Pre-Sales) sondern auch auf der Produktverpackung selbst (Post Sale) eine Irreführung sein kann. 

Neuregelung zur Rücknahme von Elektro-Geräten: Neue Bußgelder drohen

(Größere) Online-Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, kleinere Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, selbst wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Diese Rücknahmepflicht hat der Gesetzgeber nun konkretisiert und nebenbei den Bußgeldkatalog des ElektroG erweitert.

OLG Köln: Amazon-Händler sollten ihre Angebote täglich auf Rechtsverletzungen überprüfen

Nach der Rechtsprechung des BGH sind Amazon-Händler dazu verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nun hat sich das OLG Köln mit der Frage beschäftigt, wie intensiv diese Prüfpflicht sein soll. Das Ergebnis trifft Amazon-Händler hart: Denn, um auf der sicheren Seite zu sein, sollten diese ab jetzt ihre Angebote an jedem Werktag überprüfen.

LG Köln: Amazon-Händler haftet für urheberrechtswidrige Amazon-Produktfotos

Das LG Köln hat mit Urteil vom 16.06.2016 (Az.: 14 O 355/14) entschieden, dass Amazon-Marketplace-Händler für Urheberrechtsverletzungen haften, die dadurch entstehen, dass Amazon den Angeboten der Händler selbstständig Produktfotos hinzufügt.

OLG Hamm: Werbung mit Garantien bringt umfangreiche Informationspflichten vor und nach Vertragsschluss mit sich

Die Frage, wie mit Garantien geworben werden darf, wird immer wieder in der Rechtsprechung diskutiert und stellt einen absoluten Dauerbrenner dar. Unlängst hat sich erneut das OLG Hamm mit der Thematik befasst und aufgezeigt, dass die Werbung mit Garantien sowohl vor als auch nach Vertragsschluss umfangreiche Informationspflichten mit sich bringt.

Neue Informationspflichten zur Streitschlichtung für alle Online-Händler ab dem 1. Februar

Ab dem 01.02.2017 treten zwei neue Normen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Diese bringen neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich. Denn ab dem 1. Februar müssen Händler in ihren Shops angeben, ob sie an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren teilnehmen wollen oder nicht. Darüber hinaus müssen Händler im Fall einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen über die neuen Regelungen informieren.

Zusätzliche Informationspflichten im Lebensmittelhandel ab dem 13. Dezember

Vor fast zwei Jahren wurden die Informationspflichten für Online-Händler, die Lebensmittel im Sortiment führen, erheblich erweitert. Nun, am 13.12.2016, werden diese Vorgaben um weitere Informationspflichten erweitert. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten sich Händler deshalb entsprechend vorbereiten und ihre Angebote noch vor dem 13.12. anpassen.

BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

Mit Urteil vom 01.12.2016 entscheidet der BGH ( I ZR 143/15 ), dass der Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmittel erlaubt ist. Viele Händler hatten in der Vergangenheit mit dem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung geworben. Diese Praxis war der  Wettbewerbszentrale stets ein Dorn im Auge, die hierin einen Wettbwerbsverstoss sah.

BPM legal stellt Löschungsantrag gegen die Marke „Black Friday“

Im Namen einer Mandantin haben wir Löschungsantrag gegen die deutsche Marke „Black Friday“ (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen) gestellt. Lizenznehmerin der Marke ist nach eigenen Angaben die in München ansässige Black Friday GmbH .

Textilkennzeichnung – Faserbezeichnungen wie Lycra und Spandex sind unzulässig

Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut darauf hinweisen, dass nur die in der Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Faserbezeichnungen bei der Kennzeichnung von Textilien zulässig sind. Gerade die häufig verwendeten Begriffe Lycra und Spandex sind hingegen nicht erlaubt.

LG Bochum: Webdesigner haftet bei Urheberrechtsverletzung nur begrenzt

Wer eine Webseite erstellen oder erneuern will, bedient sich dabei häufig der Hilfe eines Webdesigners. Bindet dieser, in urheberrechtswidriger Weise, Bilder in die Kundenwebsite ein, so haftet der Webdesigner seinem Kunden auf Schadensersatz. Bislang nichts Neues. Eher unbekannt hingegen ist, dass der Webdesigner seinem Kunden gegenüber nur in Grenzen haftet. Dies hat unlängst das LG Bochum in seinem Urteil vom 16.08.2016 (Az. 9 S 17/16) entschieden.

OLG Köln: Angabe von Telefonnummern in Online-Shops nicht zwingend nötig

Der deutsche Gesetzgeber schreibt Online-Händlern vor, dass diese in ihrem Online-Shop eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme anzugeben haben. Ganz im Gegensatz zu den deutschen Normen sieht die ursprüngliche europäische Richtlinie dies jedoch gar nicht vor. Fraglich war demnach, ob die Pflicht eine Telefonnummer anzugeben dennoch bindend in Deutschland gelte oder nicht.

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