Mit Beschluss vom 30.07.2021, Az.: 1 HK O 1074/21 hat das LG Kempten einen auf UWG-Ansprüche gestützten Antrag von Global Trust bzw. Herrn Patrik Schieweck auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts fehlte dem Antragsteller bereits die Aktivlegitimation.

Herr Patrik Schieweck, handelnd unter GLOBAL-Trust, betreibt nach eigenen Angaben einen „Firmen-Index und Reputations-Keeper“ in Hamburg. GLOBAL-Trust versendet Urkunden und das sogenannte „GLOBAL-Trust“ Siegel an verschiedene Gewerbetreibende wie beispielsweise Auto- und Reifenhändler. Die Nutzung der Urkunde und des Siegels kostet jährlich EUR 469,00. Im Preis ist ein sogenanntes Reputationspaket für den Internetauftritt des Bestellers mit inbegriffen.

 

In einem Verfügungsverfahren vor dem LG Kempten wurde unsere Mandantin wegen angeblich unberechtigter Verwendung des GLOBAL-Trust Siegels von Herrn Schieweck in Anspruch genommen, da sie den von GLOBAL-Trust angebotenen Reputationsvertrag nicht angenommen hatte.

 

Dem Verfügungsverfahren waren zwei, auf eigene Markenrechte sowie eigene und fremde wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützte Abmahnungen vorausgegangen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – in diesem wurden nur wettbewerbsrechtliche Ansprüche eines dritten Gewerbetreibenden im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht – wurde vom Gericht zurückgewiesen, da der Antragsteller schon nicht aktivlegitimiert ist. Die fehlende Aktivlegitimation begründete das Gericht damit,

 

  • dass der Antragsteller kein Mitbewerber der Antragsgegnerin ist,
  • dass eine Abtretung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen aufgrund deren höchstpersönlicher Natur nach § 399 Alt. 1 BGB ausgeschlossen ist und
  • dass die fremden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche mangels eigenen schutzwürdigen Interesses des Antragstellers auch nicht im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden können.

 

Vor diesem Hintergrund kann Betroffenen nur angeraten werden, ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt keine Unterlassungserklärungen gegenüber GLOBAL-Trust und/oder Herrn Schieweck abzugeben.