Laut einer aktuellen Meldung der IHK Braunschweig hat der Deutsche Konsumentenbund e.V. angekündigt, ab dem 13.09.2014 gezielt Online-Shops abzumahnen, welche noch immer eine veraltete Widerrufsbelehrung vorhalten. Diese drohende Abmahnwelle dürfte auf jeden Fall ernst zu nehmen sein.
Hintergrund: Nach Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtline (wir berichteten) gelten in Deutschland seit dem 13.06.2014 neue Vorschriften im Verbraucherrecht. Diese enthalten insbesondere neue Regelungen zum Widerrufsrecht, weshalb Widerrufsbelehrungen in Online-Shops zwingend angepasst werden mussten.
Wer dies bisher noch nicht getan hat, sollte angesichts der angekündigten Abmahnwelle nun dringend reagieren.