Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Januar 2012

Auch am ACTA-Abkommen wächst die Kritik

Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass die EU nun auch das ACTA-Abkommen unterzeichnet hat, wächst auch in Deutschalnd wieder die Kritik. Marcus Beckedahl von netzpolitik.org und Vorstitzender der digitalen Gesellschaft bezieht bei Spiegel Online ganz klar Stellung gegen das ACTA-Abkommen.

Hauptpunkte der Kritik sind vor allem die fehlende Transparenz und die fehlende Einbeziehung der Mitgliedsstaaten. Bereits die Entstehung des Entwurfs war von viel Geheimniskrämerei und verdächtigen Beschwichtigungsversuchen seitens der Initiatoren des Abkommens begleitet worden.

Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton

Schon mal vorab Entschuldigung, weil der nachstehende Link zu einem englischen Beitrag weiterleitet. Zusätzlich Entschuldigung, dass ich schon wieder auf anderer Leute Beiträge verweise und keine eigenen Gedanken zum Besten gebe. Aber was soll man machen? Der nachstehende Beitrag ist erstens hochinteressant und trifft zweitens den wirklich zu diskutierenden Kern der Diskussion um die Plattform Megauplaod und/ oder illegales Filesharing exakt auf den Punkt – und stammt zudem noch von einem Künstler, also einem vermeintlich Geschädigten.

… making money from art is not a human right. It so happens that technological and societal blahbity bloos have conspired to create a situation where selling songs about monkeys and robots is a viable business, but for most of human history people have NOT paid for art.

Jonathan Coulton on Megaupload

Besser hätte ich es selbst nicht sagen können. Aber aus dem Mund eines Künstlers klingt es wenigstens nicht so anarchisch (oder anarchistisch?), wie aus der Feder eines Anwalts.

Lesetipp: Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz

Ein absolut lesenswerter Aufsatz des Kollegen Sebastian Dosch. Der Blogger von kLAWtext bringt auf den Punkt, was viele Spezialisten, insbesondere uns Rechtsanwälte, schon lange beschäftigt. Nicht nur, dass die derzeitigen Vorschriften im Urheberrecht und Datenschutz auf die Anforderungen der neuen Medien und der Informationsgesellschaft nicht mehr passen. Ihnen fehlt zunehmend auch die Akzeptanz derer, die sie beachten sollen: den Bürgern.

Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz via kLAWtext

OLG Köln zum Gegenstandswert bei Bildrechtsverletzungen (Fotoklau): jetzt nur noch 3.000 € via Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

OLG Köln: Gegenstandswert bei Fotoklau jetzt nur noch 3.000 € via Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum.

Kritik an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung nimmt zu

Die Kritik an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung nimmt zu. Mehr und mehr Experten kritisieren die vorab bekannt gewordenen Entwürfe.

5 Thesen zur Datenschutz-Verordnung via telemedicus

Es lässt sich schlecht abschätzen, wie diese Diskussion weitergehen wird. Ich halte es aber für sehr gut möglich, dass wir in einigen Jahren ein neues, moderneres und effektiveres Datenschutzrecht bekommen werden. Vielleicht in einer ähnlichen Form, wie Schneider und Härting es vorgeschlagen haben. Wenn die EU nun ihre Datenschutz-Verordnung durchsetzt, ist diese Diskussion weitgehend Makulatur. Denn die Verordnung nimmt die berechtige Kritik, die in Deutschland formuliert worden ist, nicht auf – im Gegenteil. Wenn sie in Kraft tritt, ist mit einem Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht für die nächste Zeit nicht zu rechnen.

Abschied von den deutschen grundrechten via Internet Law

Der Verfassungsrichter zeichnet das Bild einer weitreichenden Verordnung, die die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Teilen ausschaltet. Masing bezieht sich insoweit nicht nur auf den Bereich des Datenschutzes, sondern ausdrücklich auch auf den Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit.


Spende von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit via Rechtsanwalt Martin Steiger

Der Beitrag knüpft an die Diskussion zur Reformbedürftigkeit des Urheberrechts an. Ich persönlich vertrete ja die Auffassung, dass das derzeit geltende Urheberrecht nicht zur modernen Informationsgesellschaft passt und hatte auch gelegentlich auf die global geführte Diskussion verwiesen.

Im Ergebnis (und stark vereinfacht ausgedrückt) verhindern die bestehenden weltweiten Urhebergesetze den freien Zugang zu Wissen und Kultur und vor allem den Erhalt von wichtigen Kulturgütern. Ein Teilaspekt dabei ist unter anderem, dass Millionen Werke nicht digitalisiert und damit für die Nachwelt konverviert werden können, weil Autoren oder Künstler verstorben sind und die rechtmässigen Inhaber vererbter Urheberrechte oft nicht ermittelt werden können. Am Beispiel des von ihm so bezeichneten „Guggenheim-Effekt“ erläutert Lawrence Lessing, welche Schwierigkeit die Rechteklärung für Dokumentarfilme mit sich bringt.

Aber es ist das Unglück unserer Kulturgeschichte, dass wir jederzeit berechtigt sind zu lesen, aber nicht gleichermaßen berechtigt sind zu sehen. Verursacht haben dies Anwälte, die wie James Boyle, Rechtswissenschaftler an der Duke University, sagt, nicht über die «Auswirkungen auf die kulturelle Umwelt» nachdenken, die ihre Verträge zeitigen.

SPON zum Netz-Streik

US-Internetgesetze: Fünf Gründe für den Netz-Streik – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

paloubis.com über die iPhone App Datenschutz RSS erhältlich

In eigener Sache: Wir freuen uns, dass unsere Beiträge zum Thema Datenschutz jetzt auch über die iPhone App „Datenschutz RSS“ erhältlich sind.

Datenschutz RSS ist ein datenschutzkonformer RSS-Reader für das iPhone. Bei der Programmierung wurde besonders auf Datensparsamkeit und Transparenz geachtet.
Mit RSS haben Sie die Möglichkeit, Webseiten zu abonnieren. So sind Sie immer informiert – zum Beispiel mit unseren Empfehlungen und Informationen zum
Datenschutz.

Ein Service vor allem für datenschutzbewusste Google Reader-Nutzer, Datenschutzbeauftragte, aber auch Interessierte – ganz kostenlos und frei von Werbung.

 

Weitere Infos sowie die App sind erhältlich unter

WEBSEITE: http://www.Datenschutz-RSS.de

ITUNES: http://itunes.apple.com/de/app/datenschutz-rss/id431853071?mt=8

Urteil im Kino.to Prozess: Streaming illegaler Angebote strafbar?

Im Sommer 2011 wurde das Video-Portal kino.to vom Netz genommen. Die Betreiber des illegalen Streaming-Angebots wurden verhaftet und verurteilt, teilweise zu Haftstrafen von mehreren Jahren. Eines der Urteile, das jüngst ergangene Urteil des Amtsgericht Leipzig vom 21.12.2011, sorgte nun für besonderes Aufsehen.

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