Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: April 2016

Amazon-Marketplace: Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen durch Produktfotos?

Wollen Händler ihre Produkte über den Amazon-Marketplace anbieten, können/müssen sie sich an bereits bestehende Produktseiten und damit an zur Verfügung stehende Produktbilder anhängen. Dass die, sich anhängenden, Händler nicht haften, wenn die Produktseite urheberrechtswidrige Bilder enthält, bestätigte kürzlich erneut das OLG München. Die Frage, wer stattdessen für urheberrechtswidrige Bilder im Marketplace von Amazon verantwortlich ist, hatte das LG Berlin zu klären.

LG Frankfurt: Fliegender Gerichtsstand auch bei Vertragsstrafen wegen Wettbewerbsverstößen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 344/15) für eine Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gemäß § 14 Abs. 2 UWG bejaht. Die Entscheidung überrascht, da die Vertreter der gegenteiligen Auffassung sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur bisher in der Überzahl waren.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Beklagte von der Klägerin wegen eines Wettbewerbsverstoßes (unzulässige Streichpreise) in ihrem Online-Shop abgemahnt worden. Sie gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Als sie einige Zeit später gegen diese Unterlassungserklärung verstieß, forderte die Klägerin die Zahlung einer Vertragsstrafe. Obwohl beide Parteien in Bayern ansässig sind, erhob die Klägerin die folgende Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe am Landgericht Frankfurt am Main. Die Beklagte rügte die örtliche Zuständigkeit. Das Gericht sah sich dennoch gemäß § 14 Abs. 2 UWG als zuständig an.

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