Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben in Online-Shops sind häufiger Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Seit einigen Wochen häufen sich jedoch in unserer Praxis Abmahnungen eines ganz speziellen Sonderproblems: So wurden uns kürzlich  mehrere Abmahnungen unterschiedlicher Anspruchsteller (Verbände und Mitbewerber) wegen fehlender bzw. fehlerhafter Grundpreise bei Google Shopping zur Prüfung vorgelegt.

Google liest die Grundpreise grundsätzlich aus dem Shop-Feed  aus, sodass Grundpreise dort in der Regel automatisch angezeigt und aktualisiert werden. Die aktuelle Häufung der Abmahnungen dieser speziellen Thematik legt jedoch die Vermutung nahe, dass dort möglicherweise derzeit ein (technisches?) Problem besteht.

Hintergrund: Wer Verbrauchern Waren nach Gewicht, Volumen etc. (beispielsweise Flüssigkeiten, Nahrungsmittel, Kosmetika) unter Angabe von Preisen anbietet, ist verpflichtet, den Grundpreis pro Liter oder Kilogramm anzugeben. Dies soll der besseren Vergleichbarkeit von Preisen dienen. Diese Pflicht gilt (jedenfalls nach älterer Rechtsprechung) auch in der Werbung. Deshalb sollten Grundpreise auch auf Preisvergleichsseiten wie Google Shopping angegeben werden.

Eine ausführliche Orientierungshilfe zur rechtskonformen Angabe von Grundpreisen finden Sie hier in unserem Blog. 

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren, erfahren Sie hier.