Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Juni 2013

Bundestag setzt EU-Verbraucherrichtlinie um: Neue Möglichkeiten für Onlinehändler im Umgang mit Rücksendungen

Retouren stellen für jeden Onlinehändler einen beachtlichen Kostenfaktor dar. Geeignete Strategien zur Reduzierung der Retourenquote gibt es unzählige. Wie wir bereits im letzten Jahr berichteten, soll der Versandhändler amzon.de den rechtlich fragwürdigen Schritt gegangen sein, Kunden mit vermeintlich hoher Rücksendequote eine Sperrung des Kundenkontos anzudrohen. Damit könnte sich der Internetriese einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft haben.

Am 14. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung am 13. Juni 2014 dürfen Versandhändler die Kosten der Rücksendung auf den Kunden abwälzen (wir berichteten unter Ziffer 7.). Damit dürfte sich das Kostenproblem in Zukunft  aus Sicht der Händler erfreulich lösen lassen. Onlineshop-Betreiber könnten dann durch flexible Handhabung eine Regelung finden, die den Hohen Retourenquoten auf der einen Seite, aber auch dem Wettbewerbsvorteil einer günstigen und unkomplizierten Rücksendepraxis auf der anderen Seite Rechnung trägt. Wie genau solche Regelungen dann aussehen könnten, bleibt abzuwarten.

BPM legal unterstützt Online-Händler bei der Umsetzung der Änderungen. Weitere Informationen.

Online-Gaming: Spielregeln unterliegen nach Entscheidung des LG Hamburg nicht der AGB-Kontrolle

Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg betont erneut, dass im Rahmen von Onlinespielen unterschieden werden muss zwischen AGBs auf der einen Seite und Spielregeln, welche keiner rechtlichen AGB-Kontrolle unterliegen, auf der anderen. Bereits vor einigen Jahren war das AG Regensburg mit anderer Begründung zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

In dem aktuellen Fall hatte der Anbieter des Online-Games „World of Warcraft“ gegen den Hersteller eines sogenannten Bots geklagt, welcher für den Spieler selbständig Aufgaben erledigt, Punkte sammelt und dem Spieler so einen Aufstieg in höhere Levels ohne eigenes Zutun ermöglicht. Der Einsatz solcher Bots war nach den Spielregeln des Onlinespiels jedoch verboten.

An der Wirksamkeit dieser Spielregel ließ das Gericht keinen Zweifel. Insbesondere unterliege diese nicht einer rechtlichen Kontrolle wie AGBs.

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