Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mannheim (Az. 9 C 508/10 vom 27.05.2011), stärkt die Rechte von Verbrauchern, die im Internet in sogenannte „Abo-Fallen“ oder „Vertragsfallen“ geraten sind.
Der Sachverhalt ist bekannt: Verbraucher haben sich auf Websites registriert, die vermeintlich kostenlose Software zur Verfügung stellten. Das böse Erwachen folgte nach der vermeintlich kostenlosen Registrierung, als den Nutzern eine Rechnung für den Abschluss eines Zweijahres-Vertrags zugeschickt wurde (wir berichteten).
Auch in dem nun entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Kontaktdaten auf einer Webseite eingeben, auf der Software vermeintlich kostenlos heruntergeladen werden konnte. Dafür wurden ihm EUR 96,00 pro Jahr in Rechnung gestellt. Den Vertrag hatte der Verbraucher zwar fristgemäß widerrufen allerdings auch die vermeintliche Jahresgebühr bezahlt.