Verbraucher haben im Online-Handel grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hiervon macht das Gesetz nur wenige Ausnahmen. Eine der wichtigsten Ausnahmen gilt beim Kauf von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden. Was in der Theorie einfach klingt, führt in der Praxis zu schwierigen Differenzierungen. So kommen das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Düsseldorf in zwei aktuellen Entscheidungen zu gegenteiligen Ergebnissen.