Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: April 2015

BGH gibt Händlern neue Möglichkeiten zur Verwendung von Marken in Google AdWords (SEM) via muepe.de

Mit einer neuen Entscheidung hat der BGH die Möglichkeiten für die Gestaltung von AdWords-Anzeigen für Online-Händler erheblich erweitert. Nun dürfen Markeninhaber die AdWords-Anzeigen  eines Händlers nicht mehr blockieren, wenn diese Markenartikel bewerben, welche der Händler rechtmäßig anbietet (BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az.: I ZR 188/13 – Uhrenverkauf im Internet).

Eine ausführliche Erläuterung des Urteils hat unser Kollege Peter Müller in seinem Blog muepe.de veröffentlicht.

OLG Hamburg: Keine starren Fristen für die Dringlichkeit

Das OLG Hamburg hat (mal wieder) bestätigt, dass eine Anwendung von starren Fristen für die Dringlichkeitsvermutung in Eilverfahren nicht geboten ist. Vielmahr kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an. In dem von den Kollegen Dr. Bahr geschilderten Fall (OLG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2014 – Az.: 5 U 159/13) schien der Sachverhalt denkbar einfach zu sein. Dennoch wartete der Antragsteller fünf Wochen, bevor er einen Eilantrag stellte. Dies hielten die Richter für zu lang. Die Entscheidung ist insofern beachtlich, als der Gerichtsstand Hamburg von vielen Kollegen in Eilverfahren gerne als letzter Notnagel gesehen wird, da man davon ausgeht, dass Hamburg immer zwei Monate Dringlichkeitsfrist gewährt. 

In dem konkreten Fall musste wohl lediglich die Domain-Inhaberschaft ermittelt werden. Dies ist in der Regel durch einen Blick in das jeweilige Domain-Register innerhalb weniger Augenblicke zu bewerkstelligen.

Nach Auffassung des Senats ist die Inhaberschaft einer Domain – sofern die Domain bekannt ist – innerhalb von Minuten ermittelbar. Welche weiteren Recherchen gegebenenfalls notwendig gewesen sein sollten, ist nicht vorgetragen worden und nicht ersichtlich.

Dennoch wartete die Antragstellerin zwischen Dokuemtation der Rechtsverletzung sowie Abmahnung rund fünf Wochen und sogar knapp sieben Wochen, bis der EV-Antrag gestellt wurde.

Dies hält der Senat in einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden für zu lange (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007 – Az.: 5 U 140/07, Rz. 17 f. zit. n. juris).

Die Antragsteilerin hat durch ihr Zuwarten zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht eilig gewesen ist.

 

 

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