Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: April 2010

Affiliate-Betrug durch Fake-Bestellungen

In letzter Zeit häufen sich im Onlinehandel Berichte über Bestellungen unter Angabe falscher Daten (sogenannte Fake-Bestellungen, siehe auch hier). Als Zahlungsart wird dabei die Versandart „Nachnahme“ ausgewählt. Aufgrund der falschen Adresse kann die Ware nicht ausgeliefert werden, sodass der Händler auf den Versandkosten sitzen bleibt.

Anhand eines konkreten Falls wurde nun deutlich, dass es sich bei den Fake-Bestellungen keinesfalls um einen schlechten Scherz handelt, sondern mit dieser Methode im großen Stil Geld verdient wird: Dem betroffenen Onlinehändler fiel auf, dass ein Großteil der Fake-Bestellungen über ein so genanntes Affiliate-Partnerprogramm (Werbepartner-Programm) eingegangen ist. Die Bestellungen konnten in großen Teilen ein und demselben Affiliate-Referrer zugeordnet werden.

ACTA-Abkommen: Offizieller Entwurf veröffentlicht

Der offizielle Entwurf zum ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde nun veröffentlicht. Drei Jahre dauerten die geheimen Verhandlungen der Unterhändler, an denen unter anderem die USA und die EU beteiligt waren. Immer wieder waren inoffiziell Informationen (wir berichteten) durchgesickert und sorgten weltweit für Aufsehen.

Anders als bei einem durchgesickerten Dokument, das die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im März veröffentlicht hatte, gehen die Positionen der einzelnen Delegationen nicht aus dem Dokument hervor. Bei der ersten Durchsicht wird schnell klar, dass in dem Abkommen noch zahlreiche Punkte umstritten sind, schließlich dürfte es nicht einfach sein, die Interessen und Rechtsauffassungen von Ländern wie den USA, Mexiko oder der Schweiz in Übereinstimmung zu bringen.

Quelle: ORF

Speziell das Kapitel Internet soll stark umstritten sein.

Gute Übersicht: http://www.abo-falle.de/

Der Kollege Jens Ferner hat eine gute Übersicht zum Thema Internet-Abo-Fallen zusammengestellt:

www.abo-falle.de

Das Thema beschäftigt jeden, der gerade in eine solche Falle getappt ist und Rat sucht. Zwar gibt es hierzu viele Beiträge (wir berichten hierzu ebenfalls) vor allem in Foren, allerdings sind auch viele (halb-)falsche Informationen zu finden. Der Kollege Ferner gibt wie gewohnt eine umfasssende und fundierte Übersicht und zeigt, wie Betroffene reagieren sollten.

EuGH: Hinsendekosten beim Widerruf trägt der Unternehmer

Die seit langem strittige Frage, ob Onlinehändler neben den Rücksendekosten auch die Kosten für die ursprüngliche Zusendung an den Verbraucher, die Hinsendekosten, zu tragen haben, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist nun geklärt. Der EuGH entschied in einer für den Fernabsatz grundlegenden Entscheidung am 15.04.2010 erwartungsgemäß, dass dem Verbraucher im Fall eines Widerrufs die Hinsendekosten nicht auferlegt werden dürfen. Dies hatte bereits der EuGH-Generalanwalt in seinen Schlussanträgen so beantragt (siehe auch hier). Händler, die die Hinsendekosten bislang nicht erstatten, sollten nun ihre AGB überprüfen und ihre Praxis ändern, andernfalls drohen Abmahnungen.

Der EuGH begründet seine Entscheidung mit der Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG). Gemäß Artikel 6 Abs. 2 dürfen dem Verbraucher lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Option jedoch lediglich eingeschränkt Gebrauch gemacht, indem er die Kostentragungspflicht für die Rücksendung grundsätzlich dem Händler zuweist und lediglich eine Ausnahmeregelung in Form der 40-Euro-Klausel (zu den aktuellen Entwicklungen siehe hier) konstruiert hat. Die Frage, wer die Hinsendekosten trägt, beantwortet das deutsche Gesetz indes nicht. Auch der BGH hatte Zweifel, ob es mit der Richtlinie vereinbar ist, dem Verbraucher die Kosten aufzuerlegen, und legte die Frage im Jahr 2008 dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Urheberrecht und Internet: Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht

Die Heinrich-Böll-Stifung und iRights.info haben unter dem Titel

Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht

eine Sammlung von Aufsätzen zusammen gestellt, die der Frage nachgehen, wie das bestehende Urheberrecht mit den Entwicklungen im digitalen Zeitalter vereinbar ist.

Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema mit Beiträgen prominenter Autoren.

BitTorrent, Facebook, Google-News, YouTube, Kino.to. Einige prominente Beispiele von Diensten, mehr noch digitalen Phänomenen, die – von der analogen Welt beklagt – eine neue Kategorie von Inhalten schaffen, die dem bisherigen Urheberrecht fremd war. Der Konsument ist schon lange kein reiner Konsument sondern gleichzeitig auch ein Produzent von Informationen und medialen Inhalten geworden. Der Begriff des Prosumenten ist mittlerweile schon so ausdiskutiert, dass er zur Plattitüde geworden ist. Die neuen Inhalte der Prosumenten widerum sind eine bunte Mischung aus eigenen mehr oder weniger professionell gestalteten Inhalten, wie Videos, Bilder und Texte einserseits und Inhalten Dritter, wie Filme, Musikstücken oder anderen Werken. Der private Laptop ist zu einer Inhaltebörse geworden, die keine Unterscheidung zwischen eigenen, selbstproduzierten und deswegen freien Inhalten sowie fremden, möglicherweise geschützten Inhalten trifft. Sind aber deswegen alle User potentielle Urheberrechtsverletzer?

Fake Bestellungen – Nachnahmekosten zum Schaden der Onlinehändler

Betrügerische Bestellungen unter Angabe falscher Daten sind im Onlinehandel leider keine Seltenheit. Eine neuere Variante scheinen hierbei sogenannte Fake- bzw. Spaß-Bestellungen geworden zu sein, die den Händlern teils massive Probleme verursachen. Dabei werden unter falschem Namen und falscher Adresse Waren bestellt und nach Möglichkeit die Zahlart Nachnahme ausgewählt. Die Folge: Die Ware kann nicht ausgeliefert werden und dem Händler entstehen hohe Logistikkosten, insbesondere Nachnahmegebühren, auf denen er sitzen bleibt.

Für den Händler stellt sich daher die Frage, wie er sich schützen kann.

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