Wer sich unbefugt in einem Gebäude aufhält, kann von dessen Eigentümer ein Hausverbot erteilt bekommen. In Bezug auf reale Gebäude stellt das Ausüben eines solchen Hausrechts keine Probleme dar. Bezüglich des Hausrechts bei Webseiten gestaltet sich diese Thematik jedoch deutlich schwieriger. Zwar könnte einem Kunden theoretisch auch hier der „Zugang zum Geschäft“ verweigert werden, indem ihm der Zugriff auf die Webseite verwehrt wird. Fraglich ist jedoch in welchem Rahmen ein solcher Ausschluss überhaupt möglich ist.