Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Februar 2016

Neues Merkblatt zur Textilkennzeichnung

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung EU Nr. 1007/2011) ersetzte am 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz.

Wird eine EU-Verordung erlassen, ist diese grundsätzlich auch in Deutschland anzuwenden. Dies hat der Bundestag mit dem, am 24.02.2016 in Kraft getretenem, Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes erneut deutlich gemacht.

Die neue Verordnung brachte einige Änderungen mit sich, die bei der Textilkennzeichnung zu beachten sind. Durch das nun von uns bereitgestellte Merkblatt soll die richtige Kennzeichnung von Bekleidung und anderen Textilien erleichtert werden.

Hier geht es zu unserem Merkblatt zur Textilkennzeichnung gemäß der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung im Online-Handel.

OLG Dresden: Online-Preisangaben sind irreführend, wenn Zusatzkosten nur über „versteckten“ Link erreichbar sind

Online-Händler sind dazu verpflichtet, Verbrauchern den Gesamtpreis eines Produkts offen anzugeben. Auch alle Preisbestandteile müssen dabei angezeigt werden. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Preisbestandteile auf einer zusätzlichen Seite anzugeben, die nur über einen versteckten Link zugänglich ist, reicht jedoch laut OLG Dresden nicht aus.

OLG Frankfurt: Markenhersteller dürfen den Vertrieb ihrer Produkte über Amazon verbieten

Vielen Markenherstellern ist der Vertrieb ihrer Produkte über Plattformen wie Amazon oder eBay ein Dorn im Auge. Gerade bei hochwertigen Produkten besteht die Gefahr, dass diese über solche Plattformen unverhältnismäßig günstig angeboten werden. Viele Versuche den Online-Handel einzuschränken sind bislang gescheitert. Das OLG Frankfurt hat jetzt in einem bestimmten Fall ein Vertriebsverbot über Amazon für zulässig erklärt.

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