Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: April 2013

Vertragsannahme im Onlinehandel: LG Hamburg verlangt kurze Frist von maximal 2 Tagen

Zahlreiche Onlinehändler legen in ihren AGB fest, dass ein verbindlicher Vertrag erst dann zustande kommt, wenn der Händler die Bestellung des Kunden annimmt, z.B. mittels einer gesonderten Versand- oder Auftragsbestätigung. Für die Annahme durch den Händler wird dabei in der Regel eine bestimmte Frist festgelegt. Das Landgericht Hamburg hat sich nun erstmals zur Frage der Länge einer solchen Annahmefrist geäußert (LG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 315 O 422/12).

In eigener Sache: Peter Müller von BPM legal im Interview mit Legal Tribune Online

Unser Kollege Peter Müller beantwortet im Interview der heutigen Legal Tribune Online Fragen zu den neuen Top-Level-Domains und erläutert das Trademark Clearinghouse.

Das Trademark Clearinghouse ist eine zentrale Clearingstelle, die im Zuge der Vergabe neuer Top-Level-Domainnamen (ICANN’s New gTLD Program) geschaffen wurde. Markeninhaber können dort ihre Marken hinterlegen und verifizieren lassen und auf diese Daten in den Sunrise-Phasen der neuen Top-Level-Domains zurückgreifen. Darüber hinaus werden Markeninhaber informiert, sobald unter einer der neuen Top-Level-Domains ein Domainname registriert wurde, der mit ihrer Marke identisch übereinstimmt.

BPM legal begleitet Markeninhaber von der Hinterlegung ihrer Marke im Trademark Clearinghouse bis zur Teilnahme an den Sunrise-Phasen der für sie relevanten Top-Level-Domains.

AG Augsburg zum Widerrufsrecht: Für 40-Euro-Klausel Einzelwert und nicht Gesamtwert der zurückgesandten Waren maßgeblich

Das Amtsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12, entschieden, dass es bei der Rücksendung von Waren im Rahmen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs für die Anwendung der so genannten 40-Euro Klausel jeweils auf den einzelnen Warenwert ankommt – auch wenn mehrere Artikel zurückgesandt werden. Die Gesamtsumme sei insoweit nicht entscheidend. Dies ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung sowie auch aus deren Sinn und Zweck. Denn anderenfalls könnten Bestellungen allein zu dem Zweck vorgenommen werden, die gesetzlichen Wertungen zu unterlaufen, und bestünde eine erhebliche Missbrauchsgefahr.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén