Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Oktober 2013

BGH: Tell-a-friend kann unzulässiger Spam sein

Mit Urteil vom 12.09.2013, Az I ZR 208/12 bestätigt der BGH die bisherige Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Tell-a-Friend-Werbung (wir berichteten hier und hier). Demnach sind Weiterempfehlungen per Tell-a-friend-Funktion, die auf den Webseiten bereitgehalten werden, als Werbung einzustufen und können, wenn unverlangt versandt, als unzulässig eingestuft werden.

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den  eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

BGB § 823 Abs. 1 Ai, § 1004 Abs. 1 Satz 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

BGH: Abgabe einer Unterlassungserklärung stellt kein Anerkenntnis dar

Der BGH hat mit Urteil vom 24.09.2013 (Az: I ZR 219/12) bestätigt, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht zugleich ein Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs oder des Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten beinhaltet.

Diese Auffassung wurde in der Literatur schon immer vertreten. Trotzdem finden sich immer wieder Gerichte und vor allem (Abmahn-)Anwälte, die die gegenteilige Auffassung vertreten. Anwälte, die Abmahnungen abwehren, verwenden daher bei Übersendung einer Unterlassungserklärung gebetsmühlenartig die Formel

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Rechtslage (in jüngster Zeit ergänzt um den Zusatz) gleichwohl rechtsverbindlich,

um damit klarzustellen, was ohnehin klar sein sollte (und sich regelmässig aus dem weiteren Verlauf der Auseinandersetzung ergibt). Lediglich, wenn sich aus den weiteren Umständen ergibt, dass der Abgemahnte Unterlassungs- und/oder Zahlungsansprüche anerkennt, soll hier ein Anerkenntnis gesehen werden können, so auch der BGH.

Danke an den Kollegen Thomas Stadler von Internet-Law, der auf das Urteil hingewiesen hat.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken tritt in Kraft

Seit gestern ist das häufig als „Anti-Abzocke-Gesetz“ bezeichnete Gesetz in Kraft. Während es, wie wir bereits berichtet hatten, im Bereich des Wettbewerbsrechts nur wenig Neues bringt, enthält es für urheberrechtliche Abmahnungen gegen Verbraucher einige Neuerungen.

Datenschutz: Safe Harbor eine Farce?

Aktuell berichtet SPON in dem Beitrag  Safe Harbor: US-Konzerne täuschen EU-Bürger beim Datenschutz über die Ergebnisse einer Untersuchung zur Realität des Safe-Harbor-Abkommens. Die Ergebnisse offenbaren – wenig überraschend – eine gravierende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

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