Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: November 2013

Google Analytics: Abmahnung bei fehlerhaftem Einsatz

In der letzten Zeit erreichen uns Berichte von Abmahnungen gegen Website-Betreiber wegen des fehlerhaften Einsatzes von Google Analytics. Dies deckt sich mit unseren Erwartungen, wonach Datenschutzverstöße in Zukunft häufiger Gegenstand von Abmahnungen werden dürften.

In den konkreten Fällen werden offensichtlich Unterlassungsansprüche wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts geltend gemacht, welche darauf beruhen sollen, dass IP-Adressen nicht anonymisiert gespeichert und übertragen werden und ein entsprechender Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung fehlt. Die Erfolgsaussichten solcher Abmahnungen sind trotzdem nicht unzweifelhaft.

Bilderklau: BGH entscheidet zum Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unberechtigter Verwendung mehrer Bilder

In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch nicht nur auf die tatsächlich verletzten Schutzrechte zu beschränken ist, sondern sich darüber hinaus auch auf  noch nicht verletzte (im Kern aber gleichartige) Schutzrechte erstrecken kann (Restwertbörse II – Urteil vom 20.06.2012, Az I ZR 55/12).

In den Worten des BGH heisst das

Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.

Werbung mit Garantie – rechtliche Fallstricke

Wer mit dem Schlagwort „Garantie“ wirbt, gibt dem Kaufinteressenten zu verstehen, für die Qualität des von ihm beworbenen Produkts einstehen zu wollen. Damit will der Händler dieses Produkt hervorheben von anderen Produkten. Wenn also mit Garantien geworben wird, sind gesetzliche Vorschriften zu beachten, da andernfalls wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.

Werbung mit Garantien ist im Onlinehandel vielfach zu finden, entweder als eigene Garantie des Verkäufers oder als Herstellergarantie. Doch allein die Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen zur Werbung mit Garantien lässt deutlich werden, dass diese Art von Produktwerbung sehr fehleranfällig ist. Abmahngefährdet sind insbesondere eBay-Auktionen sowie Onlineshops, bei denen es bereits mit dem Klick auf den Bestell-Button zum Vertragsschluss kommt.

In eigener Sache: Peter Müller von BPM legal wird Domain-Panelist beim National Arbitration Forum

Unser Kollege Peter Müller wurde in die Liste der Qualified Dispute Resolution Panelists beim National Arbitration Forum (NAF) aufgenommen.

Das NAF ist unter anderem Streitbeilegungsstelle für Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), der usTLD Dispute Resolution Policy (usDRP) und dem Uniform Rapid Suspension System (URS). Darüber hinaus werden dort auch Schiedsverfahren nach den für die neuen Top-Level-Domains eingeführten Verfahren nach der Registry Restrictions Dispute Resolution Policy (RRDRP) und der Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Policy (PDDRP) geführt.

Unser Kollege Peter Müller verfasst reglmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Domain- und Markenrecht unter muepe.de.

LG Hamburg nochmal zur Annahmefrist im Online-Handel – fünf Tage ausreichend

Kuriose Entscheidung des LG Hamburg. Hatte das Gericht im Verfügungsverfahren per Beschluss im Oktober 2012 noch entschieden, dass im Online-Handel eine Annahmefrist von maximal zwei Tagen zulässig sei (wir berichteten), entschied die gleiche Kammer in der gleichen Sache nur wenige Monate später per Urteil, dass eine Annahmefrist von fünf Tagen wohl ausreichend sei.

Die spätere Entscheidung ist aus Sicht des Online-Handels wohl zu begrüssen, da mit der sehr kurzen Annahmefrist von zwei Tagen viele Händler vor kaum lösbare Probleme gestellt wurden. Kurios bleibt der Fall trotzdem, da nicht klar ist, welcher Umstand das Gericht dazu gebracht hat, innerhalb so kurzer Zeit seine Auffassung zu ändern.

Hierzu unsere geschätzten Kollegen von Internetrecht-Rostock.de

Der Beschluss des Landgerichtes Hamburg wurde jedoch am 10.04.2013 bereits durch ein Urteil aufgehoben. Das war in etwa auch der Zeitpunkt, als die einstweilige Verfügung aus Oktober 2012 veröffentlich wurde. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

Jedenfalls: das Landgericht Hamburg hat hinsichtlich dieses Punktes die einstweilige Verfügung vom 29.10.2012 aufgehoben. Diese Entscheidung, nämlich die Aufhebung der einstweiligen Verfügung, ist dem Landgericht Hamburg hoch anzurechnen, da es hier ausschließlich um Rechtsansichten geht. Das Landgericht hat offensichtlich seine Rechtsansicht nach Erlass des Beschlusses im einstweiligen Verfügungsverfahren später revidiert.

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