Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Mai 2010

Dynamische Dokumentengenerierung: BGH entscheidet zur Möglichkeit von Softwarepatenten

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 22.04.2010 (Az. Xa ZB 20/08) die Möglichkeiten zur Patentierung von Software erheblich erweitert. Bislang scheiterten Softwarepatente nahezu immer an der fehlenden Technizität, die Grundvoraussetzung für die Patentfähigkeit von Innovationen ist. Nun aber hat der BGH diese Hürde beseitigt und die technische Natur von Software bejaht. Der Weg zu Softwarepatenten dürfte damit frei sein.

Konkret ging es um ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente auf einem Client-Server-System. Das Unternehmen Siemens meldete hierfür beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Patent an, das Amt lehnte die Eintragung jedoch ab. Dem folgte auch das Bundespatentgericht (BpatG) und entschied, es handle sich nicht um ein technisches Verfahren im Sinne des Patentgesetzes (PatG), also um keine „Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln“. Daraufhin landete das Verfahren schließlich vor dem BGH, der Siemens Recht gab.

Cookies bald vor dem Aus? Welche Änderungen bringt die neue Datenschutzrichtlinie der EU?

Mit einer neuen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) will die EU für mehr Sicherheit und Transparenz bei der Datenkommunikation sorgen. Von der Datenschutz-Änderung sind auch Cookies betroffen. Diese sollen zukünftig nicht mehr ohne Wissen und Willen des Nutzers auf dessen Rechner gespeichert werden können.

Cookies sind vor allem für den Online-Handel und für die Online-Werbung von erheblicher Bedeutung. Nicht nur, dass der Seitenbetreiber seine Nutzer so wieder identifizieren kann. Er kann noch viele nützliche weitere Informationen in den Cookies speichern und herauslesen, die ihm helfen die „richtige“ Werbung zu platzieren oder Produkte zu verkaufen. Cookies sind aber vor allem für die Affiliate-Publisher von existentieller Bedeutung, weil die Zuordnung einer erfolgreichen Vermittlung (Click, Lead, Sale) beim Merchant oftmals nur über Cookies erfolgen kann.

Internet-Abo-Falle – Gericht verurteilt Inkasso-Anwalt zu Schadensersatz

Wer Software vermeintlich kostenlos zum Download anbietet, den Kunden dann jedoch an versteckter Stelle in ein nicht erwartetes Abonnement lockt (sogenannte „Internet-Abo-Falle“), begeht einen (versuchten) Betrug (wir berichteten). Der Rechtsanwalt, der eine Vielzahl so zustande gekommener Forderungen eintreibt, leistet Beihilfe zum Betrug. So entschied kürzlich das Amtsgericht Marburg (Urteil vom 18.01.2010, Az. 91 C 981/09).

In dem konkreten Fall verurteilte das Amtsgericht Marburg die Betreiberin der Website sowie den forderungseinziehenden Rechtsanwalt zum Schadensersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten, die der getäuschte Kunde zur Abwehr der Forderung aufgewendet hatte.

Ebenso hatte in einem anderen Fall auch schon das Amtsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/0). Ähnlich hatte kürzlich auch das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 12.02.2010, Az. 103 C 422/09) entschieden, allerdings mit der Begründung dass das Handeln des forderungseinziehenden Rechtsanwalts sittenwidrig sei (§ 826 BGB).

Generation Facebook entwickelt Datenschutzbewusstsein

Kaum zu glauben, aber „sie wissen doch, was sie tun“ …  Experten stellen fest, dass die Generation Facebook, also die Jugendlichen, die mit Facebook, SchülerVZ etc gross geworden sind, durchaus in der Lage ist, die in den Netzwerken verbreiteten Informationen bewusst zu steuern.

Sind soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ gefährlich? Datenschützer warnen jedenfalls, zu viel Privates preiszugeben. Wissenschaftler beobachten allerdings auch, dass immer mehr Jüngere genau steuern, was sie von sich offenbaren. Im Gegensatz zu älteren Surfern.

In einem Artikel bei stern.de kommen verschiedene Experten zu Wort, die einen Bewusstseinswandel bei der Zielgruppe erkennen, die bislang wegen ihres allzu sorglosen Umgangs mit privaten, persönlichen und oft auch intimen Informationen Kopfschütteln bei der Generation Volkszählung hervorriefen.

Während Datenschützer und Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner (CSU) vor Online-Netzwerken warnen, wissen viele Nutzer inzwischen ganz genau, was sie von sich mitteilen wollen, wem sie ihre Daten zugänglich machen – und wie sie sich bestmöglich vor Freunden und Kollegen in Szene setzen. Facebook, StudiVZ und Co. sind auch Selbstdarstellungs-Plattformen.

Allerdings rückt eine neue Zielgruppe in den Focus der Datenschützer: Die Zielgruppe 50 +, also eben die Genration Volkszählung, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen hat.

– die älteren Herrschaften, von denen spätestens seit vergangenem Jahr immer mehr auf die Plattformen drängen. „Bei den Älteren ist das Datenschutzbewusstsein sehr groß – aber das technische absolut unzureichend

LG München I: Direct-Sports.de muss in die Löschung der Marke „Hawk“ einwilligen

Mit Urteil vom 13.04.2010 hat das Landgericht München I (Az. 9HK O 23557/09) die Direct-Sports.de GmbH, Ruhstorf, zur unwiderruflichen Einwilligung in die Löschung der Marke „Hawk“ (DPMA-Registernummer: 30706867) verurteilt.

Die Direct-Sports.de GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Oliver Diwok,  ist ebenso wie die Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH durch Abmahnungen gegenüber Händlern in Erscheinung getreten.

Die Unternehmen bzw. Sandro Oliver Diwok persönlich persönlich haben dabei eine unbekannte Anzahl von Abmahnungen für verschiedene Produkte unter den Marken „Stealth“, „MC“ oder „Hawk“ gegenüber verschiedensten Händlern ausgesprochen bzw. einstweilige Verfügungen erwirkt.

Das Landgericht München ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Anmeldung der Marke „Hawk“ durch den Sandro Oliver Diwok in bösgläubiger Behinderungsabsicht und ohne ernsthaften Benutzungswillen erfolgte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG München anhängig.

Aktualisierung am 13.05.2011:

Über die Berufung wurde mittlerweile durch das OLG München rechtskräftig entschieden. Nähere Informationen finden Sie in meinem neuen Beitrag.

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche

Der I. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) entschieden, dass der Internetdienst Google nicht wegen Verletzung von Urheberrecht in Anspruch genommen werden kann, wenn in der Google-Bildersuche urheberrechtlich geschützte Werke angezeigt werden. Die Klage einer Künstlerin blieb damit erfolglos.

Die Bildersuche von Google durchsucht (crawlt) das Internet in regelmäßigen Abständen nach Bilddateien und hält die aufgefundenen Dateien als verkleinerte Vorschaubilder, sogenannte Thumbnails, auf ihren Servern vor. Die infolge einer Suchanfrage auf der Bildersuche-Ergebnisseite ausgegebenen Dateien enthalten Links zu den Websites, die die ursprünglichen Bilder enthalten. Oftmals handelt es sich bei den auf diese Weise gecrawlten Bildern um urheberrechtlich geschützte Werke. Eine Künstlerin, deren Bilder ebenfalls in der Bildersuche auftauchten, sah ihre Rechte verletzt und begehrte Unterlassung.

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