Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Januar 2011

Google Analytics: vorerst doch keine Bußgelder?

Erst kürzlich hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der FAZ bekannt gegeben, dass die Verhandlungen mit Google über Google Analytics gescheitert seien. Webseiten-Betreiber, die das Analyse-Tool weiterhin einsetzen würden, müssten mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Wir berichteten. Einer Mitteilung von Google Analytics zufolge kann nun jedoch – jedenfalls was die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde anbelangt – Entwarnung gegeben werden.

Aufregung um Facebook-Anwendung „Umgehende Personalisierung“

Seit ein paar Tagen kursieren Meldungen, dass nun auch bei einigen der deutschen Facebook-Nutzer die in den USA umstrittene Funktion „Instant Personalization“ bzw. „Umgehende Personalisierung“ aktiviert worden sei. Verifiziert werden konnte diese Meldung bislang nicht. Freigeschaltet ist die Funktion zwar in anderen Ländern. Bei den deutschen Facebook-Nutzern erscheint – so weit bekannt – jedoch nach wie vor der Hinweis: „Die umgehende Personalisierung steht dir noch nicht zur Verfügung“.

Tracking-Tool „Google Analytics“ im Visier der Datenschützer

Seit November 2009 verhandelte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit Google über Google Analytics, nachdem die Verwendung dieses Tools vom sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ weitgehend für unzulässig befunden worden war (wir berichteten). Nun gab Caspar in der FAZ bekannt, dass die Verhandlungen gescheitert seien. Gleichzeitig kündigte er an, dass Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen würden, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssten. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen würde in Erwägung gezogen.

LG Düsseldorf: Kein Impressum für Baustellenseite erforderlich

Auf ein sehr interessantes Urteil aus Düsseldorf weisen die Kollegen von Damm und Partner hin. Demnach ist für eine sogenannte Under Construction Site (Baustelleneseite) kein Impressum gemäß § 5 TMG erfoderlich.

Mit Urteil vom 15.12.2010 (Az. 12 O 312/10) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass in dem dort vorliegenden Fall für eine einfache Under Construction Site, die keine konkreten Angaben zum Leistungsangebot des Anbieters enthält, eine Anbieterkennzeichnung mit den Pflichtangaben des § 5 TMG nicht erforderlich ist. Die Begründung ist richtig und denkbar einleuchtend:

Damit hatte der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, denn die Beklagte hat keine konkreten Leistungen beworben, auch die Angabe “alles für die Marke …” stellt sich dem Besucher als bloßer Slogan dar, vermittelt ihm aber keine Informationen zu ihrem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.


Happy New Year!

Allen Lesern und Besuchern wünschen wir einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neue Jahr

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