Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Juni 2009

LG Berlin kippt Rechtsprechung zum Rückgaberecht auf eBay

Darf dem Verbraucher bei eBay-Auktionen anstelle eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt werden? Was auf den ersten Blick reichlich unspektakulär erscheint, beschäftigt eBay-Nutzer ebenso wie Juristen bereits seit langem, denn viele Gerichte halten dies für unzulässig. Nun verwarf das LG Berlin seine bisherige Rechtsprechung und bejaht die Zulässigkeit eines Rückgaberechts bei Onlineauktionen. Dabei griff es auf einen Hinweis des Kammergerichts zurück.

Im Gegensatz zu Online-Shops gilt es bei eBay grundsätzlich mehrere Abweichungen zu beachten, beispielsweise eine unterschiedliche Widerrufsfrist. Diese Abweichungen hängen mit dem (juristischen) Umstand zusammen, dass bei eBay, anders als beim Online-Shop, der Kaufvertrag bereits mit Ablauf der Auktion (bzw. mit Klick auf „Sofort-Kaufen“) zustande kommt. Das wiederum bedeutet, dass bei eBay eine vorherige Belehrung in Textform (normalerweise als Brief, Fax oder E-Mail) nicht möglich ist. Genau das ist auch beim Rückgaberecht der Knackpunkt, denn das Gesetz schreibt vor, dass dieses bereit beim Vertragsschluss eingeräumt werden muss. Der Kunde müsste also bereits vor Ablauf der Auktion eine Rückgabebelehrung in Textform erhalten, was ja gerade nicht machbar ist.

Um dieses unbefriedigende Ergebnis zu korrigieren, griff das Kammergericht Berlin, deren Hinweis das LG Berlin seinem Urteil zugrunde legte, in die Trickkiste. Sinngemäß befanden die Richter, ein Rückgaberecht müsse zwar vertraglich vereinbart werden, die dazugehörige Belehrung in Textform sei allerdings eine bloße Wirksamkeitsvoraussetzung. Demnach wäre ein Rückgaberecht zulässig, sofern die Belehrung unverzüglich nachgeholt werde.

Die Entscheidung aus Berlin ist aus Sicht der eBay-Händler zu begrüßen. Wünschenswert wäre, dass der Gesetzgeber seinen Ankündigungen Taten folgen lässt und die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von eBay-Auktionen uns Online-Shops beendet. Bis dies geschehen ist, empfehlen wir in Anbetracht der weiterhin uneinheitlichen Rechtsprechung, bei eBay möglichst auf ein Rückgaberecht zu verzichten.

Off Topic: Generation C64 nutzt das Internet für Politik

Sehr interessanter Artikel in SPON. Demnach erkennen endlich auch die etablierten Medien in den Peer Medien einen ernstzunehmenden Beitrag zum (Vorsicht Zungenbrecher:) demokratischen Meinungsbildungsprozess .

Der eher abschätzige Begriff  „Generation C64“ soll jetzt zum Synomym für die neue Online-Elite der 15 – 35jährigen  werden, die sich mit den Mitteln der neuen Medien gegen das politische Sytem zur Wehr setzt, das ohne jede Kenntnis von dem Medium laufend in die kulturelle, informationelle und demokratische Freiheit einzugreifen versucht.

Mal beiseite gelassen, dass die plakative Titulierung Generation „xyz“ als Etikett jeder sozialen Bewegeung oder Entwicklung der letzten 17 Jahre mittlerweile mehr als abgedroschen ist. Ungeachtet dessen, dass kein 25 Jähriger gewschweige denn ein 15 Jähriger je vom C 64 gehört hat.

Die Message lautet:  Demokratie findet mehr und mehr im Internet statt und wer Netzpolitik betreiben will, sollte das Netz zuerst auch verstanden haben.

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