Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom Donnerstag hat weitreichende Konsequenzen für die Löschpraxis von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, mit sich gebracht. Das OLG wies die Berufung des Konzerns zurück und entschied, dass Meta nun auch sinn- und kerngleiche Hass-Postings eigenständig finden und löschen muss, selbst wenn sie nicht von den Betroffenen selbst gemeldet wurden.
Hintergrund des Verfahrens war ein gegen Renate Künast gerichtetes Meme auf Facebook, das die Politikerin falsch zitierte. Ihr wurde die Aussage „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen“ unterstellt. Das Landgericht Frankfurt hatte bereits im April 2022 (Urteil vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21) zugunsten von Künast entschieden und Meta verpflichtet, nicht nur von Künast selbst gemeldete Inhalte zu löschen, sondern auch sinn- und kerngleiche Kopien.
In seinem aktuellen Urteil (Urteil vom 25.01.2024, Az.: 16 U 65/22) wies das Gericht die Berufung zurück und bestätigte nicht nur die Verpflichtung zur Löschung von sinngleichen Inhalten, sondern auch die technische Zumutbarkeit dieser Maßnahme. Dafür könnte eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT eingesetzt werden, die dazu in der Lage ist, ähnliche Inhalte zu identifizieren. Die Frage, ob die Abweichungen vom ursprünglichen Inhalt „nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Empfängers“ deutlich machen, dass es sich um ein Falschzitat handelt soll anschließend von Moderatoren beantwortet werden. Die endgültige Entscheidung über die Löschung solcher Inhalte liegt also weiterhin in menschlicher Hand.
Die Folge:
Bisher waren Betroffene von Hate-Speech gezwungen, eigenhändig nach einzelnen Hasskommentaren zu suchen und jeden einzelnen Fall zu melden. Besonders schwierig ist dies bei Postings in geschlossenen Gruppen, auf die der Betroffene in der Regel keinen Zugriff hat. Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts ist daher eine große Erleichterung für Betroffene. Nun sind es die gr0ßen Plattformen wie Meta, die dafür verantwortlich sind Maßnahmen zur Identifizierung rechtswidriger Inhalte zu ergreifen, sobald sie über solche Inhalte informiert werden. Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Senat die Revision zugelassen hat. Es bleibt abzuwarten, wie dieses wegweisende Urteil die Praxis von Social-Media-Plattformen im Umgang mit Hass-Postings beeinflussen wird.
Foto von Mika Baumeister auf Unsplash
Weitere Beiträge:
OLG Karlsruhe zur Sperrung von Nutzer-Accounts bei Facebook
Schreibe einen Kommentar
You must be logged in to post a comment.