Bereits am 19.11.2020 hat der EuGH über Handelserleichterungen und die Vermarktung von CBD geurteilt. CBD fällt seitdem unter die Bestimmungen, die den freien Warenverkehr der Union regeln (Art. 34 und 36 AEUV).
(Eine Gastbeitrag unserer studentischen Mitarbeiterin Chiara Flörl)