Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Oktober 2015

Gesetzesentwurf: Ein- und Ausbaukosten soll im Gewährleistungsfall der Verkäufer tragen

Der Gesetzgeber möchte das private Baurecht reformieren. Nebenbei greift er dabei auch in allgemeine Gewährleistungsregelungen ein, sodass von der Neuregelung auch Händler außerhalb des klassischen Baurechts betroffen sind. Auf Versandhändler, die Waren verkaufen, die zum festen Einbau bestimmt sind (etwa Fliesen, Bodenbeläge, Einbaumöbel), könnten künftig erhebliche Mehrkosten zukommen.

Onlinehandel: Angaben zum Warenbestand müssen stets aktuell sein

Oft finden sich in Online Shops Informationen, in welchen Mengen angebotene Waren noch vorhanden sind. Jüngste Entwicklungen bestätigen dabei, dass es unzulässig ist, beim Warenbestand falsche Angaben zu machen. Dies gilt für das Vortäuschen von Warenknappheit. Dies gilt jedoch auch dahingehend, dass der Anbieter vorgibt Waren noch vorrätig zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Die Anbieter unterliegen dabei der Pflicht den Warenbestand ständig zu aktualisieren.

(Ein Beitrag unseres studentischen Mitarbeiters Korbinian Zellner)

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