Im Frühling diesen Jahres läuft neben der Frist für die nationale Umsetzung des DSA auch die einer weiteren bedeutenden EU-Verordnung aus. Bis zum 06.03.2024 müssen Gatekeeper ihre Pflichten aus dem Digital Market Act (DMA) umgesetzt haben. Dieses Wettbewerbsgesetz stellt sicher, dass  einzelne Unternehmen nicht durch die „Torwächter“ behindert werden. Google informierte seine Nutzer bereits über zukünftige Änderungen.

Hintergrund:

Der Digital Market Act trat am 01.11.2022 in Kraft und umfasst zahlreiche Verpflichtungen, die sicherstellen sollen, dass der Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern möglich ist. Als Gatekeeper versteht man Unternehmen, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung auf dem Markt entscheidenden Einfluss auf den Wettbewerb ausüben können. Unter den DMA fallen also zentrale digitale Plattformdienste, die viele gewerbliche Nutzer und Endnutzer miteinander in Verbindung bringen und dabei über eine beträchtliche wirtschaftliche Macht verfügen. Die EU-Kommission hat bisher sechs Dienste als Gatekeeper benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft.

 

Pflichten:

  1. Messenger-Dienste

Gatekeeper sind verpflichtet, die Interoperabilität ihrer Kommunikationsdienste für Dritte zu ermöglichen. Besonders betroffen sind Facebook Messenger und Whatsapp. Auf diesen Messengern muss die Kommunikation mit Apps wie Threema, Signal, Telegram, Wire, Apple iMessage und ähnlichen Kommunikationsdiensten ermöglicht werden.

  1. Software von Dritten

Gatekeepern ist es untersagt, ihre eigenen Produkte gegenüber Drittprodukten zu bevorzugen. Das bedeutet einerseits, dass Suchmaschinen die eigenen Produkte bei Suchanfragen nicht mehr privilegiert anzeigen dürfen. Dies betrifft insbesondere Amazon und Google. Andererseits ist darunter auch die Installation von Software, Betriebssystemen oder virtuellen Assistenten gemeint. Verbraucher können künftig z.B. selbst entscheiden, welchen Browser oder Mailclient sie installieren wollen. Diese Möglichkeit kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dadurch die Sicherheit des Systems beeinträchtig wäre.

  1. Datenschutz bei Werbung

Gatekeeper dürfen personenbezogene Daten, die sie bei einem einzelnen Dienst gesammelt haben nicht mit Daten aus anderen Diensten zusammenführen. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen wie Google die Daten von Google Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping sowie Youtube und Werbedienste nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers miteinander verknüpfen dürfen.

  1. Zahlungsdienste

Gatekeeper dürfen die Nutzung ihrer zentralen Dienste nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer bestimmte Identifizierungsdienste, Webbrowser-Engines, Zahlungsdienste oder In-App-Zahlungssysteme verwendet. Dies impliziert, dass beispielsweise Apple Dritten den Zugang zur NFC-Schnittstelle gewähren muss, um eine diskriminierungsfreie Nutzung von Zahlungsdiensten zu gewährleisten.