Telemedicus nimmt ausführlich und kritisch zum neuen Gesetzentwurf zur sogenannten „Button-Lösung“ Stellung. Bereits die Formulierung des Gesetzentwurfes
„… wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. …“ (geplanter § 312g Abs 3 BGB)
kann man bestenfalls mit Wohlwollen als unglücklich bezeichnen. Widersprüchlich und hochgradig verwirrend trifft es eher. Eigentlich könnte diese Textzeile von Dr. Evil aus den Austin Powers Filmen stammen. Darüber können aber nur Juristen lachen.