Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert zahlreiche Branchen und birgt gleichzeitig rechtliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht. Früher waren normale Nutzer häufig Zielscheibe von Abmahnungen und Klagen wegen banaler Urheberrechtsverletzungen. Heute scheinen sich finanzkräftige Unternehmen frei für ihr KI-Training zu bedienen, ohne die Rechte der Urheber zu beachten. Dies wirft die Frage auf, ob es überhaupt möglich ist, KI-Modelle ohne Verletzung des Urheberrechts zu entwickeln.
OpenAI ist eines der führenden Unternehmen auf dem Gebiet der KI-Forschung und -Entwicklung. Das Unternehmen argumentiert, dass es nahezu unmöglich sei, führende KI-Modelle zu trainieren, ohne urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden:
- Das Urheberrecht erstreckt sich heute auf eine Vielzahl menschlicher Äußerungen, einschließlich Texte, Bilder, Softwarecode und Regierungsdokumente. Selbst gemeinfreies Material, das für KI-Entwickler theoretisch frei zugänglich wäre, entspricht oft nicht den Anforderungen moderner KI-Systeme. Nach § 64 UrhG erlischt in Deutschland das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Demzufolge sind solche Werke gemeinfrei, die im letzten Jahrhundert entstanden oder noch älter sind. Es ist also offensichtlich, dass eine mit diesen Werken trainierte KI nicht den heutigen Anforderungen entsprechen würde.
- Die Beschaffung von Nutzungslizenzen für urheberrechtlich geschütztes Material wäre zwar eine Option, jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Viele Unternehmen ziehen es daher vor, Inhalte Dritter ohne Erlaubnis zu nutzen und argumentieren dabei mit dem Konzept des „Fair Use“, insbesondere im englischsprachigen Rechtsraum.
Allerdings sehen sich Unternehmen wie OpenAI zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Klagen von bekannten Medienunternehmen und Autoren, darunter die New York Times und Autoren wie John Grisham und George RR Martin, werfen die Frage auf, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das KI-Training tatsächlich durch „Fair Use“ gerechtfertigt ist.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit diesem Thema wird voraussichtlich in verschiedenen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen, da die Debatte um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Materialien in der KI-Entwicklung weiter anhält.
Foto von julien Tromeur auf Unsplash
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