Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Monat: Mai 2011

Off Topic: Christos Paloubis wird BPM legal

Ich freue mich eine Neuigkeit in eigener Sache bekannt geben zu dürfen.

Seit dem 1. Mai 2011 habe ich mich unter dem Dach der neuen Kanzlei BPM legal mit zwei weiteren Kollegen zusammengeschlossen. Mit Rechtsanwältin Leila Bereket und Rechtsanwalt Peter Müller, der auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist, begrüße ich zwei sympathische und kompetente Kollegen. Auch die Kanzlei BPM legal berät schwerpunktmäßig in allen Rechtsfragen rund um die neuen Medien. Verstärkt werden vor allem nun auch die Gebiete Marken- und Domainrecht (Peter Müller) sowie eCommerce- und allgemeines Wettbewerbsrecht (Leila Bereket).

Weitere Informationen finden Sie auf unserer neuen Homepage www.bpm-legal.de

BGH: Opt-In auch bei Telefonwerbung

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.04.2011, Az. 1 ZR 38/10, entschieden, dass – ebenso wie die Werbung per Email und SMS – auch die telefonische Werbung nach § 7 Abs. 2 UWG einer gesonderten, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogenen Zustimmungserklärung des Betroffenen bedarf (sog. Opt-In-Erklärung).

OLG München zur Löschung der Marke „Hawk“

Mit Urteil vom 27.01.2011 hat das OLG München (Az.: 29 U 2676/10) entschieden, dass die direct-sports.de GmbH verurteilt wird, unwiderruflich in die Löschung der am 13.03.2007 eingetragenen Wortmarke „Hawk“ (Register-Nr.: 30706867) gegenüber dem Deutschen Patentamt- und Markenamt einzuwilligen, soweit die Marke eingetragen ist für folgende Waren der Klasse 25:

Bekleidung für Autofahrer, Trikotbekleidung, Überzieher, Unterbekleidungsstücke (schweißaufsaugend), Unterhosen, Unterwäsche, Wäsche (Bekleidungsstücke), Wirkwaren, Absätze (für Schuhe), Hausschuhe, Holzschuhe, Schnürstiefel, Schuhbeschläge, Schuhbeschichtungen, Schuhsohlen, Schuhvorderblätter, Schuhvorderkappen, Stoffschuhe, Kopftücher (Bandanas), Stirnbänder- und Schweißbänder.

Damit weicht das OLG München von der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I (Az.: 9 HK O 23557/09) (wir berichteten) insoweit ab

Off Topic: SPON zum gefühlten Expertentum im Internet

Ein lesenswerter Beitrag auf SPON zu Thema Wissen bzw. Unwissen der Massen im Internet. Als das Netz der Besserwisser bezeichnet Kolumnist Sascha Lobo die neue Besserwisserkultur.

vermischt mit der Normalimpertinenz des erfahrenen Internetnutzers, entsteht eines der gleichzeitig lästigsten und lustigsten Phänomene des Mitmach-Internets: das gefühlte Expertentum. Was auch immer das Weltgeschehen an Neuigkeiten bereithält – im Netz finden sich sogleich Experten sonder Zahl für exakt diesen Topos.

Saschas Lobo beschreibt damit ein Phänomen, welches auch uns Anwälten öfter zu schaffen macht. Oftmals hat sich der Mandant bereits vor der Konsultation des Anwalts im Netz schlau gemacht und bereichert das folgende Beratungsgespräch mit allerlei Anmerkungen und Hintergrundwissen, dass er sich in diversen Foren, z.B. bei gutefrage.net. angeeignet hat. Uns Anwälten ist es dann überlassen,den Mandanten zu überzeugen, dass die selbst verfassten Schreiben oder Klagen möglicherweise nicht so richtig sind.

Gefühltes Expertentum zeichnet sich durch immense Hinterher-Klugheit aus, hätte, hätte, Fahrradkette.

Ich vermute, dass Ärzte von dieser Kultur noch stärker betroffen sind und heutzutage jeden zweiten Patienten davon überzeugen müssen, dass die selbst im Internet durchgeführte Diagnose und Therapieempfehlung möglicherweise nicht ganz zutreffend sein könnte.

Die großartige Wissensmaschine (Internet) ist in Gefahr, zur Besserwissensmaschine der gefühlten Experten zu werden. Der Unterschied liegt nicht in den jeweiligen Informationen, die man sich ergoogelt und erfacebookt hat – sondern in der Kenntnis um ihre Relativität, Subjektivität und eventuelle Falschheit.

Ich selbst gehe nie zum Arzt ohne mich vorher eingehend selbst in „fachkundigen Foren“ auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht zu haben.

 

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