Europäische Verbraucherzentren helfen beim Online-Shopping im EU-Ausland.
Die Europäische Union hat für den grenzüberschreitenden Kauf von Waren bzw. die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen einen Großteil der verbraucherschützenden Vorschriften harmonisiert. So gelten aufgrund verschiedener europäischer Rechtsvorschriften europaweite Mindeststandards, wie beispielsweise beim elektronischen Geschäftsverkehr, bei Haustürgeschäften, bei Fernabsatzverträgen, bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei den Gewährleistungsrechten im Falle eines Kaufs beweglicher Sachen.
Allerdings sollte dabei nicht vergessen werden, dass es sich bei den harmonisierten Regelungen um Mindeststandards handelt, über die die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer nationalen Gesetze hinausgehen dürfen. Der Verbraucher sollte sich daher stets im Klaren sein, dass die Regelungen, die in Deutschland gelten, nicht zwingend auch in anderen EU-Ländern verbindlich sind.
Ein Beispiel hierfür sind die Widerrufsfristen, die unter anderem im Fernabsatz eingeräumt werden müssen. In Deutschland beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage, in manchen anderen Ländern hingegen nur sieben Tage, da die zugrundeliegende Richtlinie zwingend nur eine Mindestfrist von sieben Tagen vorsieht.
Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, welche Rechte bei einem grenzüberschreitenden Einkauf bestehen, und nicht einfach von den deutschen Regelungen auszugehen.
Informationen rund um den grenzüberschreitenden Kauf von Waren oder die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen liefern beispielsweise die Europäischen Verbraucherzentren. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Norwegen und Schweden gibt es ein europäisches Verbraucherzentrum (EVZ). Diese sind im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, kurz, ECC-Net (European Consumer Centres Network) zusammengeschlossen. Auch wenn nach einem Kauf im Ausland oder der Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters Probleme auftreten, können Verbraucher, die nicht von vornherein anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sich an das jeweilige Europäische Verbraucherzentrum wenden. Die europäischen Verbraucherzentren leisten Hilfestellung in Verbraucherschutzfragen und unterstützen den Verbraucher kostenlos bei der außergerichtlichen Geltendmachung seiner individuellen Ansprüche, in Einzelfällen vermitteln sie auch zwischen Verbraucher und Händler.
Auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland finden sich zahlreiche nützliche Informationen und Hilfestellungen in grenzüberschreitenden Verbraucherschutzfragen. Ausserdem besteht im Falle von Konflikten mit Händlern im EU-Ausland die Möglichkeit, ein Beschwerdeformular auszufüllen und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland so um Hilfe zu ersuchen. Zwar verfügen die Europäischen Verbraucherzentren über keine unmittelbare Durchsetzungskompetenz bzw. „Handhabe“ gegenüber dem Unternehmer. Auch können sie dem Verbraucher ein etwaiges gerichtliches Verfahren nicht ersparen oder ein solches für ihn übernehmen. Beschwerden, die sich häufen, werden jedoch beispielsweise an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitergeleitet. Das BVL wiederum kann im Falle grenzüberschreitender Verbraucherrechtsverstöße unter bestimmten Voraussetzungen zur Wahrung kollektiver Interessen gegen einzelne Unternehmer vorgehen. Einzelheiten können der Broschüre „Recht haben – Recht bekommen – ein Leitfaden für den europäischen Verbraucher zur Rechtsdurchsetzung im grenzüberschreitenden Kontext“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland entnommen werden.
Hier finden Sie das „Europäisches Formblatt für Verbraucherbeschwerden“, das von der Europäischen Kommission entworfen wurde, nebst Anleitung zum Ausfüllen. Das Formblatt ist als Hilfestellung für den Verbraucher zur Geltendmachung seiner Rechte gedacht und dient ebenfalls der Erleichterung einer gütlichen Einigung.