Seit November 2009 verhandelte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit Google über Google Analytics, nachdem die Verwendung dieses Tools vom sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ weitgehend für unzulässig befunden worden war (wir berichteten). Nun gab Caspar in der FAZ bekannt, dass die Verhandlungen gescheitert seien. Gleichzeitig kündigte er an, dass Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen würden, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssten. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen würde in Erwägung gezogen.

Caspar kritisierte unter anderem, dass das von Google zugesagte Opt-Out-Plugin, das den Internetnutzern ermöglichen sollte, der Nutzung und Übertragung von Daten zu widersprechen, nicht für alle Internetbrowser erhältlich sei. So gebe es beispielsweise für die Browser „Opera“ und „Safari“ kein entsprechendes Plugin. Auch sei festgestellt worden, dass selbst bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt hätten, IP-Adressen gleichwohl vollständig an Google übertragen würden.

Von der Problematik um die IP-Adresse sind jedoch nicht nur Google Analytics oder ähnliche Tracking-Tools betroffen. Zahlreiche weitere Internet-Anwendungen arbeiten mittels Speicherung von IP-Adressen. Wer beispielsweise den „Like“ bzw. „Gefällt-mir“ Button von Facebook auf seiner Website einbindet, erlaubt Facebook, Daten seiner Besucher einschließlich IP-Adressen zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten werden auf einen Server in die USA übertragen. Über die hiermit verbundenen rechtlichen Risiken berichteten wir. Bei Verwendung des Anti-Spam-Plugins „Akismet“, das bei Bloggern zum Einsatz kommt, werden ebenfalls zahlreiche Daten einschließlich IP-Adresse erhoben und in die USA übermittelt, etc.

Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie die Verwendung von IP-Adressen abschließend qualifiziert werden wird. Ob die Verhandlungen mit Google in Sachen Google Analytics tatsächlich endgültig gescheitert sind, bleibt ebenso abzuwarten. Website-Betreiber, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten von einer Verwendung von Google Analytics jedoch bis auf Weiteres absehen.