Immer wieder finden sich im Netz Beiträge und Meldungen, dass Kino.to von Rechtsanwälten für legal befunden worden sei. Doch viele Leser fragen sich, ob dies tatsächlich so einfach zu beantworten ist.

Wir sagen: Nein. Die rechtliche Einordnung und Bewertung des Ansehens von Videoinhalten mittels Streaming ist juristisch umstritten. Eine Klärung durch die Gerichte ist bislang nicht erfolgt. Ob das Streamen von Filmen, Serien oder anderen Videoinhalten legal ist oder nicht, ist daher nach wie vor offen. Eine ausführliche juristische Erörterung zum Thema hatten wir bereits im März 2010 veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Unabhängig hiervon bleibt jedoch festzuhalten, dass Abmahnungen gegenüber Streaming-Nutzern bislang nicht bekannt sind. Aufgrund der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten dürfte eine Abmahnungswelle – wie beim Filesharing – zumindest bei der derzeitigen Rechtslage auch nicht zu befürchten sein (siehe hierzu bereits unseren Blog-Beitrag vom März 2010).