Am 26.05.2011 wurde im Bundestag das bereits erwartete Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen (siehe Gesetzes-Historie beim Deutschen Bundestag). Dieses Gesetz bringt erneut eine Änderung der Widerrufsbelehrung (bzw. Rückgabebelehrung) mit sich. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2009, demzufolge die deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Anders als bei der letzten Änderung der Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 soll es dieses Mal jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten ab Inkrafttreten der Neuregelungen geben. Während dieser Übergangsfrist soll die Verwendung des „alten“ Belehrungsmusters noch zulässig bleiben. Bislang sind die Regelungen zum neuen Widerrufsrecht 2011 noch nicht in Kraft getreten [Aktualisierung: in Kraft getreten am 04.08.2011]. Da kein Einspruch erhoben wurde, ist jedoch damit zu rechnen, dass das Gesetz in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden wird. Am Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz dann in Kraft.

Händler, die über das Widerrufsrecht belehren müssen, sollten die Rechtslage entsprechend im Auge behalten. Denn wie auch bei der letzten Änderung der Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 müssen Händler, die es versäumen, die Widerrufsbelehrung rechtzeitig abzuändern, nicht zuletzt mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen.