Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Disclaimer: Nicht nur wirkungslos, sondern auch gefährlich

Einer der größten im Internet kursierenden Irrglauben ist die Annahme, man könne sich mittels eines Haftungsausschlusses vom Inhalt verlinkter Seiten distanzieren. Große Bekanntheit erfuhr in diesem Zusammenhang das viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998. Doch die Rechtswirkung solcher Disclaimer geht in den allermeisten Fällen gegen Null, wie auch aktuelle Rechtsprechung bestätigt (vgl. unseren Beitrag vom 25. März). In einem lesenswerten Aufsatz setzt sich Martin Rätze von TrustedShops mit der Historie von Disclaimern und deren zweifelhaftem Nutzen auseinander. Über den (Un)Sinn von Disclaimern (Shopbetreiber-Blog)

Seit einiger Zeit findet eine neue Disclaimervariante vielfach Verwendung auf Internetseiten und in eBay-Auktionen. Diese trägt in der Regel den Titel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!“ und fordert Inhaber verletzter Rechte auf, sich zunächst ohne Anwalt – und ohne anwaltliche Rechnung –  an den Seitenbetreiber zu wenden. Wenngleich sich hinter derartigen Disclaimern die durchaus nachvollziehbare Furcht vieler Seitenbetreiber vor Abmahnungen verbirgt, sollte von deren Verwendung Abstand genommen werden. Wirksamen Schutz gegen Abmahnungen können auch solche Disclaimer nicht bieten. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, dass solche diese Disclaimer ihrerseits abgemahnt werden. Ausführlicher befassen sich mit diesem Thema die Kollegen von Internetrecht Rostock auf ihren Seiten.

Fazit: Wie auch immer Disclaimer ausgestaltet sein mögen, sie entfalten keine Schutzwirkung. Stattdessen schaffen sie ein zusätzliches (vermeidbares) Abmahnrisiko. Der wirkungsvollste Schutz gegen Abmahnungen ist und bleibt, seinen Internetauftritt möglichst gründlich und fortlaufend auf Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

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  1. paloubis

    Da haben Sie leider recht, zumindest zum Teil.

    Andererseits hat die Vergangenheit gezeigt, dass die sogenannten Abmahnanwälte viel Fanatsie an den Tag legen, wenn es darum geht, gerade kleine Shops mit unnötigen und teueren Abmahnungen zu überziehen.

    Deshalb empfehle ich, auf Disclaimer gänzlich zu verzichten. Nicht nur, dass sie keine Rechtswirkung haben und deshalb nutzlos sind. Sie bergen auch noch die (zuminest theoretische) Gefahr der Abmahnung.

  2. Gast

    Gefaehrlich ist es, wenn man Ihnen in einer U-Bahn-Station einen 357er Magnum unter die Nase haelt. Was Sie hier aber beschreiben, ist einfach nur Unfug auf dem juristischen Alltag. Leider neigen Juristen dazu, voellig banale Lebenssachverhalte voellig zu dramatisieren.

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