Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten morgen, am 04.08.2011, die Änderungen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht in Kraft.

Für die Umstellung auf die neuen Belehrungstexte gilt zwar eine Übergangszeit von drei Monaten, während derer die bisher geltenden gesetzlichen Muster noch weiter verwendet werden dürfen. Shopbetreiber sollten ihre Belehrungen gleichwohl möglichst pünktlich anpassen, um etwaige Nachteile, beispielsweise hinsichtlich der Möglichkeit Wertersatz vom Kunden verlangen zu können, zu vermeiden.

Die Originaltexte für die neuen gesetzlichen Muster sind im Bundesgesetzblatt Teil I 2011, Heft Nr. 41, Seite 1600, abrufbar.

Die gesetzlichen Mustertexte müssen unter Berücksichtigung des jeweiligen Angebots vom Händler angepasst werden, wozu die in den Mustern vorgegebenen Gestaltungshinweise zu beachten und umzusetzen sind. Trusted Shops hält hierzu ein kostenloses Whitepaper mit Gestaltungsbeispielen bereit.