Viele Händler sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass der Vertrag erst mit gesonderter Annahmeerklärung (z.B. Versandbestätigung) bzw. Lieferung der Ware zustande kommen soll. Die meisten dieser Händler möchten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit der Vorkasse nutzen. Hierbei wird häufig übersehen, dass eine solche Kombination widersprüchlich sein kann, wenn die Zahlung im Ergebnis vor dem vereinbarten Vertragsschluss erfolgen soll.

Eine Klausel, derzufolge das Vertragszustandekommen von einer gesonderten Annahmeerklärung des Händlers abhängt, bietet dem Händler unter anderem den Vorteil, dass er bei den Bestellungen zunächst die Verfügbarkeit der Ware oder die Richtigkeit der Preise überprüfen und ungewollte Vertragsschlüsse von vornherein verhindern kann. Fordert der Händler den Kunden dann aber vor diesem Zeitpunkt zur Zahlung auf, läuft er Gefahr, dass der Vertrag unbeabsichtigt bereits mit der Zahlungsaufforderung zustande kommt. Denn der durchschnittliche Kunde darf grundsätzlich davon ausgehen, dass er eine Zahlung erst dann vornehmen muss, wenn ein Vertrag vorhanden ist, der den Händler im Gegenzug ebenso verpflichtet. Amtsgerichtlich wurde hierzu bereits entschieden, dass bloße Klauseln in AGB im Zweifel nicht geeignet sind, den Händler vor ungewollten Vertragsschlüssen zu schützen. Maßgeblich ist insoweit stets, wie der durchschnittliche Kunde die vom Händler verwendeten Texte und E-Mails (z.B. Bestellbestätigung) versteht. Insbesondere eine Zahlungsaufforderung oder der Versand einer „Rechnung“ können dabei zur unbeabsichtigten bzw. ungewollten Annahme der Bestellung und somit unter Umständen zu einer fehlerhaften Unterrichtung über das Vertragszustandekommen führen.

Ein unbeabsichtigtes Vertragszustandekommen kann erhebliche Konsequenzen haben und beispielsweise eine Verlängerung der Widerrufsfrist nach sich ziehen, vgl. § 355 Abs. 2 BGB. Daneben können widersprüchliche bzw. fehlerhafte Shop-Inhalte nicht zuletzt Abmahnungen zur Folge haben.

Um Widersprüche und Risiken zu vermeiden, bieten sich verschiedene Gestaltungs-Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie und erarbeiten mit Ihnen die für Sie passende Lösung.