Internethändler, die Textilprodukte anbieten, sind verpflichtet, bereits im Internetangebot über die Rohstoffzusammensetzung der Textilien zu informieren. Bisher ergab sich diese Informationspflicht aus dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Ab dem 08.05.2012 wird das Textilkennzeichnungsgesetz jedoch von der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) abgelöst werden, die am 07.11.2011 in Kraft getreten ist.
Erfreulich für die Händler ist, dass damit bestimmte der bisherigen Kennzeichnungspflichten entfallen werden, wie z.B. die Pflicht zur Kennzeichnung von wärmendem Innenfutter bei Schuhen. Andere Kennzeichnungspflichten kommen hingegen neu hinzu. Hierauf müssen sich die Online-Händler rechtzeitig einstellen. Eine fehlende oder falsche Textilkennzeichnung ist unter anderem wettbewerbswidrig und kann nicht zuletzt Abmahnungen nach sich ziehen.
Zwar gibt es eine Übergangsregelung, derzufolge Textilerzeugnisse, die noch vor dem 08.05.2012 in Verkehr gebracht wurden und entsprechend nach den alten Regelungen gekennzeichnet worden sind, noch bis zum 09.11.2014 weiter vertrieben werden dürfen. Unklar ist jedoch, ob diese Übergangsregelung auch für die Kennzeichnung im Internet gilt. Um Risiken zu vermeiden, sollten Online-Händler daher ab dem 08.05.2012 ausnahmslos die neuen Regelungen für die Kennzeichnung ihrer Internetangebote berücksichtigen, auch wenn die Textilerzeugnisse noch nach den alten Regelungen gekennzeichnet bzw. etikettiert worden sind.
Händler, die aufgrund von Kennzeichnungspflichten nach dem Textilkennzeichnungsgesetz bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, sollten zudem prüfen, ob die Unterlassungserklärung gekündigt bzw. die einstweilige Verfügung beseitigt werden kann. Besonders praxisrelevant ist dies beispielsweise für gefütterte Schuhe. Nach dem bisherigen Textilkennzeichnungsgesetz sind „der Wärmeerhaltung dienende Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen“ kennzeichnungspflichtig. Ab Geltung der EU-Textilkennzeichnungsverordnung wird diese Verpflichtung jedoch entfallen.
Hier finden sie die, mit dem Inkrafttreten der Verordnung verbundenen, Änderungen, sowie unser aktualisiertes Merkblatt zur Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung.
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