Das shopbetreiber-blog berichtet über die Ergebnisse des Forschungsprojekts retourenforschung.de der Universität Bamberg. Demnach sei jede fünfte Retoure missbräuchlich.
Als missbräuchlich definieren die Wissenschaftler Retouren, die mit dem Vorsatz bestellt wurden sie innerhalb der Widerrufsfrist zu nutzen und dann an den Händler zurückzuschicken. Aus juristischer Sicht gibt es beim Widerrufsrecht keinen Missbrauch, da der Verbraucher laut Gesetz 14 Tage nach Erhalt der Bestellung Zeit hat, die Ware entsprechend seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen und ggfs. ohne Angaben von Gründen an den Händler zurückzuschicken.
Besonders betroffen seien die Bereiche Consumer Electronics, Spielwaren und Tierbedarf. Der Gesamtschaden liege bei 1,62 Milliarden Euro. Interessant ist weiter, dass die im Rahmen der Studie befragten Händler in der bevorstehenden Reform des Widerrufsrechts im Rahmen der EU-Verbraucherechterrichtlinie (wir berichteten) keine Verbesserung sehen. Vielmehr sei weiterer Handlungsbedarf zur Vermeidung von missbräuchlichen Retouren gegeben.
Tatsächlich sind die Retouren für jeden Online-Händler ein wichtiger Kostenfaktor. Besonders hoch sind die Retourenquoten und entsprechend die damit verbundenen Kosten im Bekleidungsbereich. So munkelt man, dass bei manchem bekannten Bekleidungshändler Retourenquoten von weit über 50% die Regel sind. Man kann sich sicher sein, dass diese Kosten in der Preiskalkulation entsprechend Berücksichtigung finden (bzw. umgekehrt die Produkte weitaus günstiger wären, wenn nur die Retourenquoten niedriger wären). Gleichzeitig haben viele Online-Händler erkannt, dass die grosszügige Einräumung von umfangreichen Widerrufsrechten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen kann. Nicht wenige Online-Händler werben mit Widerrufs- bzw. Rückgabefristen von weit mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tagen. Dies ist oft das entscheidende Argument für eine Online-Bestellung, da vergleichbare Umtauschregelungen im stationären Handel bereits seit vielen Jahren kulanzhalber gewährt werden. Damit wird der im Rahmen der Studie definierte Missbrauch von den Online-Händlern quasi unterstützt. Inwieweit hier deshalb von einem Schaden gesprochen werden kann, ist fraglich.