Die EU-Kommission ist bekannt als die Hüterin der Verträge. Ihre Aufgabe ist es unter anderem neben dem EuGH über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten wachen. Auch war es gerade aufgrund ihres Vorschlages, dass die DSGVO erlassen wurde. Dennoch ist auch sie nicht unfehlbar.

Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union zeigt erneut, wie sensibel der Umgang mit personenbezogenen Daten ist – selbst aufseiten der Europäischen Kommission. In einem bemerkenswerten Fall wurde die Kommission dazu verurteilt, einem deutschen Kläger 400 Euro Schadensersatz zu zahlen. Grund dafür war die rechtswidrige Übermittlung seiner Daten in die USA über die Funktion „Mit Facebook anmelden“ auf einer offiziellen Website der Kommission.