Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken, wie sie etwa in Reiseführern oder ähnlichen Publikationen verwendet werden, nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Verlage, Fotografen und Kreative, die Luftaufnahmen für kommerzielle Zwecke nutzen.