Die einen lieben Sie, die anderen hassen Sie. Ob im Sommer am See oder teilweise im Büro, Birkenstocks zählen zu den wohl beliebtesten und berühmtesten Sandalen der Deutschen. Kein Wunder, denn die Wurzeln des Unternehmens lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. Damals steckte die Idee von „Birkenstocks“ noch in den Kinderschuhen, heute sind sie eine etablierte Weltmarke. Doch mit dem Ruhm kommt auch der Neid, denn auch andere möchten das beliebte Design für ihre Produkte nutzen. Dem ist die Firma Birkenstock mit einer urheberrechtlichen Unterlassungsklage entgegengetreten. In einem aktuellen Urteil hatte der BGH also festzustellen, ob „Birkenstocks“ wirklich unter den Kunstbegriff des Urheberrechts gefasst werden können.