Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main stärkt die Rechte von Urhebern einfacher Smartphone-Aufnahmen. Auch wenn Handyfotos oder Handyvideos keinen künstlerischen Anspruch erfüllen, dürfen sie nicht einfach von Dritten kommerziell verwertet werden – selbst dann nicht, wenn sie zuvor in sozialen Netzwerken kursierten. Das Urteil stellt klar: Urheberrecht gilt auch für Alltagsaufnahmen.