EU-Datenschutz-Vertreter nach DSGVO für die Schweiz

Als Schweizer Unternehmen, das Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeitet, sind Sie unter Umständen verpflichtet, einen EU-Vertreter für Datenschutz zu bestellen. Für Unternehmen aus anderen Drittstaaten wie den USA oder dem Vereinigten Königreich gilt die gleiche Verpflichtung. Mit FX Data wählen Sie einen EU-Vertreter nach der DSGVO, der als Anbieter von Full-Service-Datenschutz über die nötige umfassende Expertise und Erfahrung für diese Aufgabe verfügt.

Was ist ein EU-Vertreter für Datenschutz?

Der EU-Vertreter für Datenschutz ist seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 vorgeschrieben. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner für die mit Datenschutz befassten Aufsichtsbehörden der EU sowie für die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen.

Die EU schreibt den Datenschutz-Vertreter in Artikel 27 DSGVO vor, um die Hoheitsgewalt gegenüber Unternehmen und Organisationen aus Drittstaaten durchsetzen zu können. Aus diesem Grund muss der EU-Vertreter in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union niedergelassen sein. FX Data ist beispielsweise in München, Deutschland, niedergelassen.

Für welche Unternehmen aus der Schweiz ist ein EU-Vertreter nach der DSGVO obligatorisch?

Der EU-Vertreter ist für alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter obligatorisch, die:

  • personenbezogene Daten von Personen in der Europäischen Union verarbeiten und
  • nicht selbst durch eine Niederlassung in einem Mitgliedsland der EU vertreten sind.

Nach Artikel 4 DSGVO sind Sie Verantwortlicher, wenn Sie über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden. Sie sind Auftragsbearbeiter, wenn Sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeiten. Für Ihr Unternehmen in der Schweiz ist die DSGVO der EU in den folgenden zwei Fällen relevant:

  • Sie bieten Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU an. In diesem Fall verarbeiten Sie zwangsläufig personenbezogene Daten oder lassen diese von einem Auftragsbearbeiter verarbeiten.
  • Sie bieten keine Waren oder Dienstleistungen in der EU an, verarbeiten aber dennoch personenbezogene Daten von Personen in der EU.

Ob das Angebot von Waren oder Dienstleistungen einen kommerziellen oder gemeinnützigen Hintergrund hat, ist für die Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters nach der DSGVO unerheblich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen bezieht sich auf das Beobachten von Personen in Form von Tracking auf Webseiten.

Welche Leistungen erbringt FX Data als EU-Vertreter für Datenschutz?

Wenn Sie FX Data als EU-Vertreter für Datenschutz bestellen, leisten wir Hilfestellung bei der Erfüllung aller Vorgaben der DSGVO und Sie können uns in Ihrer Datenschutzerklärung und sonstigen Dokumenten benennen. Wir sind der Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in der EU und übernehmen in dieser Funktion die folgenden Aufgaben:

  • schnelle Weiterleitung sämtlicher Anfragen an Sie per E-Mail, zum Beispiel Auskunftsanfragen oder Bitten um Löschungen
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen, welche die Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO und verwandte Themen betreffen
  • Formulierung von Handlungsempfehlungen im Zuge der Beantwortung von Anfragen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Führung Ihrer Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
  • Vorlage dieser Verzeichnisse bei Anfragen von Aufsichtsbehörden
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS)

Warum ist FX Data als EU-Vertreter für Datenschutz der richtige Partner?

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung erlaubt allen natürlichen und rechtlichen Personen in der EU, als Vertreter für Datenschutz tätig zu werden. Es liegt aber auch der Hand, dass Sie nur mit einem auf Datenschutz unter der DSGVO spezialisierten Anbieter wie FX Data die optimale Entscheidung treffen. Wir können Ihnen nicht nur DSGVO-Compliance zusichern. Sie profitieren darüber hinaus von diesen Vorteilen:

  • Vertrautheit mit nationalen Datenschutzgesetzen: Neben den Anforderungen der DSGVO sind wir auch mit den nationalen Gesetzen zum Datenschutz in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU vertraut. Dazu gehören unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (Deutschland) und das Datenschutzgesetz (Österreich). In diesen und weiteren nationalen Gesetzen werden die Regelungen der DSGVO ergänzt und präzisiert.
  • Multilinguales Team: Die Mitglieder unseres Teams sprechen neben Deutsch und Englisch weitere Sprachen, die bei Anfragen von Aufsichtsbehörden und Betroffenen aus Mitgliedsstaaten der EU zu erwarten sind. Wir müssen also nicht auf Übersetzungs-Tools vertrauen oder externe Übersetzer beauftragen.
  • Rechtsanwälte mit Expertise im Datenschutzrecht: Hinter FX Data stehen mit Christos Paloubis und Felix Gebhard zwei Rechtsanwälte mit umfassender Expertise im Datenschutzrecht und vertieften technischen Kenntnissen. Wir können Ihnen deshalb in allen Detailfragen mit fundiertem Rat zur Seite stehen.
  • Flexible Angebote und zusätzliche Leistungen: Wir passen unsere Angebote an Ihre konkrete Situation und die sich daraus ergebenden Anforderungen an. So finden wir für alle Unternehmen eine individuell maßgeschneiderte Lösung. Gerne können Sie auch ohne eine Bestellung von FX Data als EU-Vertreter unsere Angebote zur Beratung und Schulung wahrnehmen oder von uns einen Datenschutz-Check durchführen lassen.

Das Team von FX Data freut sich darauf, als EU-Vertreter für Datenschutz oder in anderer Form für Sie tätig zu werden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

FAQ

Ist für jedes Mitgliedsland der EU ein eigener EU-Vertreter für Datenschutz nötig?

Nein. Wenn Sie FX Data als Vertreter bestellen, sind Sie als Unternehmen aus der Schweiz hinsichtlich der DSGVO für die EU insgesamt versorgt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie (auch) in Deutschland Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Personen auf Webseiten tracken.

Ist ein EU-Vertreter für Datenschutz dasselbe wie ein Datenschutzbeauftragter?

Nein. Ein Datenschutzbeauftragter hat umfassendere Aufgaben, die über die Zuständigkeit des EU-Vertreters hinausgehen. Insbesondere ist der Datenschutzbeauftragte nicht nur extern, sondern auch intern für Unternehmen tätig. Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten suchen, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden. Felix Gebhard von FX Data ist seit 2017 als Datenschutzbeauftragter mit Zertifizierung durch den TÜV-Süd tätig.

Wie beauftrage ich FX Data als EU-Vertreter nach der DSGVO?

Damit wir in der EU die DSGVO für Ihr Schweizer Unternehmen umsetzen können, müssen Sie uns schriftlich beauftragen. Da die Textform der ohnehin übliche Modus ist, ergeben sich daraus keine Schwierigkeiten. Den formalrechtlichen Anforderungen ist bereits mit einer einfachen E-Mail Genüge getan.

Gibt es Ausnahmen von Artikel 27 DSGVO?

Artikel 27 DSGVO, der den EU-Vertreter für Datenschutz vorschreibt, entbindet Behörden und öffentliche Stellen von dieser Verpflichtung. Als Unternehmen müssen Sie keinen EU-Vertreter bestellen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nur gelegentlich erfolgt oder einen bestimmten Umfang nicht überschreitet. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können wir Ihnen nach einer Einzelfallprüfung mitteilen.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die DSGVO?

Verstöße im Zusammenhang mit dem EU-Vertreter können nach Artikel 83 DSGVO mit 2 % Ihres Jahresumsatzes im vergangenen Jahr oder bis zu 10 Millionen Euro geahndet werden. Verhängt wird der jeweils höhere Betrag als Bußgeld. Es geht für Sie in jedem Fall um erhebliche Summen. Das macht strikte DSGVO-Compliance und einen EU-Vertreter für Datenschutz zwingend erforderlich.

Sie haben Fragen und benötigen einen EU-Vertreter? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Senden Sie uns eine Kontaktanfrage. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.