Mit Inkrafttreten am 28. Juni 2025 setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht um. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen, älteren Personen sowie Personen mit eingeschränkter digitaler Kompetenz – eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Auch für Betreiber von Websites und Online-Shops, die sich an Verbraucher richten, ergeben sich Anpassungen.