Am 23.04.2022 einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Fassung des Digital Service Act (DSA). Fortan soll nun im gesamten EU-Raum das Prinzip gelten: Was bereits offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Ziel ist also die stärkere Regulierung des Internets, damit weniger Hass, Hetze und Desinformation verbreitet werden. Dies soll insbesondere durch strengere Auflagen für Tech-Giganten garantiert werden.
Der BGH hat dem EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens (Rechtssache C-460/20) zwei zu klärende Rechtsfragen vorgelegt, die jeweils die Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern bei Anträgen zur Entfernung von Inhalten betreffen.
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