Die kürzliche Entscheidung von Elon Musk, dem Chatbot „Groq“ Zugang zu Nutzerbeiträgen auf der Plattform X (ehemals Twitter) zu gewähren, wirft erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Nutzungsrechte. Dies zeigt einmal mehr die zunehmende Vernetzung zwischen sozialen Medien und Künstlicher Intelligenz, wobei Nutzerinhalte potenziell für maschinelles Lernen genutzt werden. Neben zahlreicher Beschwerden verschiedener Länder, erhob nun die irische Datenschutzkommission (DPC) Klage gegen X.
Monat: September 2024
Das OLG Köln hat in einem Urteil entschieden, dass Google Ireland für die Inhalte von Suchergebnissen in Europa haftbar gemacht werden kann. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Verschiebung in der rechtlichen Verantwortung von Suchmaschinen dar und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Suchergebnisse in der Europäischen Union reguliert werden.