Möchte ein Verbraucher nach einem Kauf im Internet von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen, muss der Händler die Kosten für die Rücksendung tragen. Während diese Regel gesetzlich verankert ist, hat der Gesetzgeber keine vergleichbare Regelung für die so genannten Hinsendekosten geschaffen. Dabei handelt es sich um die Kosten des ursprünglichen Versands an den Verbraucher. Am 1. Oktober 2008 wird der BGH diese Frage in einem Grundsatzurteil klären.

Bereits in der Vergangenheit war in der Rechtsprechung die klare Tendenz erkennbar, den Händlern auch die Hinsendekosten aufzuerlegen. (So bspw. das OLG Frankfurt), Ebenso ergibt sich aus der Fernabsatzrichtlinie (RL 97/7/EG), dass für eine Änderung dieser Praxis wohl kein Spielraum besteht. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass der BGH die bisherige Linie in der Rechtsprechung bestätigen wird.

Aktuell arbeitet die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie, die das Fernabsatzrecht modernisieren und europaweit harmonisieren soll. Diese neue Richtlinie könnte die Auferlegung der Hinsendekosten auf den Händler verbindlich regeln und zudem der Debatte um die Rücksendekosten neue Dynamik verleihen. Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.