Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Persönlichkeitsrecht

Google haftet für Suchergebnisse in Europa

Das OLG Köln hat in einem Urteil entschieden, dass Google Ireland für die Inhalte von Suchergebnissen in Europa haftbar gemacht werden kann. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Verschiebung in der rechtlichen Verantwortung von Suchmaschinen dar und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Suchergebnisse in der Europäischen Union reguliert werden. 

BGH: Weiterhin keine Vorabprüfungspflicht für Google

Der BGH (Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16) setzt seine Rechtsprechung fort, wonach Betreiber von Suchmaschinen nicht verpflichtet sind, ihre Suchergebnisse vor Darstellung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Erst nach einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick erkennbare Rechtsverletzung müssen diese tätig werden.

Der BGH hat die Vorinstanzen (LG Köln, Urteil vom 16.09.2015, Az.: 28 O 14/14, wir berichteten, OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016, Az.: 15 U 173/15) bestätigt und seine bisherige Rechtsprechung (Autocomplete-Funktion, Urteil 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12) bestätigt. Demnach trifft die Betreiber von Suchmaschinen keine Pflicht, dargestellte Suchergebnisse vor der Veröffentlichung auf mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu kontrollieren.

Copyright paloubis.com // Datenschutzerklärung // Impressum