Seit Monaten klären wir unsere Kunden und unsere Leser über die Gefahr bei der Verwendung von Google Fonts auf. Anlass ist ein Urteil des LG München I, wonach die unzulässige Einbindung von Google Fonts Schadenersatzansprüche von EUR 100,00 auslösen kann. Seit Wochen warnen wir, dass findige bzw „geschäftstüchtige“ Goldgräber bereits das passende Geschäftsmodell gewittert haben und Unternehmen mit Schadenersatzforderungen überziehen.

So begeben sich die Goldgräber, verkleidet als „besorgte Internetnutzer“, massenhaft auf die Recherche von Websites und müssen – viel zu oft – feststellen, dass unzählige Websites durch die Verwendung von Google Fonts den Datenschutz leichtfertig verletzen (Die Ironie, dass sie im Zuge dieser Recherchen ungleich mehr Daten-Spuren an Google & Co übermitteln, scheinen sie nicht zu sehen). Das ist natürlich niemals nicht hinnehmbar! Deswegen werden alle diese Unternehmen „freundlich“ darauf hingewiesen, dass man beim zufälligen Besuch der Website „geschockt“ feststellen musste, dass dort Google Fonts zum Einsatz käme. Wie man überhaupt auf die Idee kam, umständlich den Quelltext der Website aufzurufen, obwohl man doch eigentlich nur nach Sonnenschirmen suchen wollte, wird natürlich nicht offenbart. Auch nicht, wie man sich als Laie so präzise über die äusserst komplexe Rechtslage und die juristischen Instrumente informieren konnte. Aber: Man wäre gegen Zahlung eben dieser vom LG München I postulierten EUR 100,00 bereit, die Sache großzügigerweise auf sich beruhen zu lassen (schelmisches Grinsen Emoji hier einsetzen).

Der Fachbegriff für diese Praxis nennt sich Abmahnmissbrauch bzw. rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Diese zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, dass das eigentlich sehr sinnvolle Rechtsinstrument der Abmahnung für sachfremde Zwecke (hier „sich die Taschen vollstopfen“) missbraucht wird.

In unserer Praxis mussten wir zahlreiche solche Fälle bearbeiten. Andere Kollegen berichten ebenfalls von zahlreichen Fällen. Aus unserer Erfahrung spricht dann vieles dafür, dass solche Fälle mittlerweile massenhaft vorkommen, weil unzählige „Neu-Unternehmer“ das ertragreiche Geschäftsfeld für sich entdeckt haben.

Was machen wir also?  Wir informieren und warnen unsere Kunden und Leser, schreiben Blogbeiträge, Social Media Posts und Newsletter, nerven jeden Freund und Verwandten. Damit nur ja keiner Opfer der Abmahner wird. Meine Freunde halten sich schon demonstrativ die Ohren zu, wenn sie mich nahen sehen.

Was aber machen wir nicht? Gründlich und mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen (und nach-checken), ob auch wirklich auf sämtlichen unserer eigenen Websites Google Fonts wirklich überall ordnungsgemäß eingebunden bzw. nicht verwendet wird.

Was passiert? Auf eben der Website, auf welcher wir über das Urteil  des LG München berichten, haben wir übersehen (nicht gründlich geprüft/ verpennt / geschlampt) Google Fonts ordnungsgemäß einzubinden … kann man jetzt einen Haufen Ausreden finden, warum das passiert ist. Ist trotzdem ein Mega Fail. Darf uns einfach nicht passieren. Entschuldigung (aufrichtig, ohne Ironie)!

Der aufmerksame Leser wird sich schon denken, was jetzt kommt. Ja, genau: Aus Dank, dass wir ihn auf das „unschlagbare Geschäftsmodell“ aufmerksam gemacht haben, erhalten wir einen Anruf eines aufmerksamen, aber besorgten Webseitenbesuchers unseres Blogs datenschutzerklaerung.info (zuletzt immerhin ein halber Visitor pro Tag), dass dort Google Fonts unzulässigerweise eingebunden ist. Aber: „Für nur EUR 100,00 können man die Sache natürlich auf sich ….“

WTF?

Schon klar. Mega Fail. Asche über unser Haupt. „Datenschutzexperten“, so so. „Kämpfer für das Recht auf informationelle Selbsbestimmung“, haha … als ob uns das nicht selbst schon peinlich genug wäre.

Aber deswegen schäbige Geschäftsmodelle unterstützen? Aus Scham und schlechtem Gewissen die unverschämten „Neu-Unternehmer“ in ihrem schäbigen Tun bestätigen? Nein, danke!

Der Datenschutz auf Websites ist – offensichtlich – auch für Experten ein sehr anspruchsvolles, sich laufend weiter entwickelndes Feld bzw. Rechtsgebiet geworden. Für Laien und Unternehmen ohne versierte Unterstützung nicht zu bewältigen. Da passieren Fehler. Sogar uns.

Und dafür entschuldigen wir uns in aller Form (und ohne Ironie). Selbstverständlich tragen wir auch die rechtlichen Konsequenzen.

Jetzt warten wir trotzdem mal ab, ob der aufmerksame, aber so besorgte Website-Besucher seine freundliche Ankündigung „uns an die große Glocke zu hängen, Gerichte, öffentliche Berichterstattung, Datenschutzaufsicht pipapo … die ganze Klaviatur“ auch wirklich in die Tat umsetzt.

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten …

tl;dr

Jetzt aber schleunigst Google Fonts abstellen oder zulässig (serverbasiert) einbinden!

 

Photo by Daniel Mingook Kim on Unsplash