Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Urteil

ChatGPT – Anwalt der Zukunft?

Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) ist auch im juristischen Bereich nicht aufzuhalten. Eine besonders vielversprechende Anwendung ist ChatGPT, ein großer Sprach- und Textgenerator, der von OpenAI entwickelt wurde. An der Universität von Minnesota, USA, hat die KI sogar schon das juristische Staatsexamen bestanden. Doch wie genau funktioniert ChatGPT und welche Herausforderungen gibt es bei der Anwendung in der Rechtswissenschaft? Wie kann ChatGPT genutzt werden, um die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten zu erleichtern? Und kann es sogar eigenständig rechtliche Probleme lösen?

In eigener Sache: über falsche Propheten

Seit Monaten klären wir unsere Kunden und unsere Leser über die Gefahr bei der Verwendung von Google Fonts auf. Anlass ist ein Urteil des LG München I, wonach die unzulässige Einbindung von Google Fonts Schadenersatzansprüche von EUR 100,00 auslösen kann. Seit Wochen warnen wir, dass findige bzw „geschäftstüchtige“ Goldgräber bereits das passende Geschäftsmodell gewittert haben und Unternehmen mit Schadenersatzforderungen überziehen.

LG München: Werbung ein Desinfektionsspray entferne 99,99 Prozent der in der Raumluft enthaltenen Viren ist irreführend

Durch die weltweite Ausbreitung des Covid-19 Virus ist das öffentliche Interesse an einem wirksamen Infektionsschutz wohl derzeit so hoch wie selten zuvor. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des LG München I, nach welcher der Hersteller des Desinfektionsmittels „AMOAIR“ sein Produkt nicht weiter als zu 99,99% virenschützend vermarkten darf, besonders interessant.

In der Entscheidung vom 07.09.2020 hat die 4. Kammer für Handelssachen des LG München I die Beschriftung eines Desinfektionsmittels mit der Behauptung es entferne 99,99% der in der Raumluft und auf Flächen enthaltenen Viren als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG untersagt. Als irreführend gelten hiernach insbesondere unwahre Aussagen über wesentliche Merkmale der Ware.

LG Düsseldorf: Kein Impressum für Baustellenseite erforderlich

Auf ein sehr interessantes Urteil aus Düsseldorf weisen die Kollegen von Damm und Partner hin. Demnach ist für eine sogenannte Under Construction Site (Baustelleneseite) kein Impressum gemäß § 5 TMG erfoderlich.

Mit Urteil vom 15.12.2010 (Az. 12 O 312/10) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass in dem dort vorliegenden Fall für eine einfache Under Construction Site, die keine konkreten Angaben zum Leistungsangebot des Anbieters enthält, eine Anbieterkennzeichnung mit den Pflichtangaben des § 5 TMG nicht erforderlich ist. Die Begründung ist richtig und denkbar einleuchtend:

Damit hatte der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, denn die Beklagte hat keine konkreten Leistungen beworben, auch die Angabe “alles für die Marke …” stellt sich dem Besucher als bloßer Slogan dar, vermittelt ihm aber keine Informationen zu ihrem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.


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