In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München wurde ein Mann  wegen Hassrede schuldig gesprochen. Nun muss er ein Jahr in Haft verbringen. Der Angeklagte beschimpfte die in Kusel, Rheinland-Pfalz getöteten Polizisten als „Bastarde“ und brüllte den Münchner Polizisten entgegen sie gehören genauso erschossen.  

Wenn Worte wie Waffen gebraucht werden, ist konsequentes staatliches Handeln gefordert

– Roger Lewentz, Innenminister Rheinland-Pfalz

Hintergrund

Anfang Februar soll sich der Angeklagte, nach einem Streit mit seiner Schwester betrunken haben. Nach mehreren Flaschen Bier und Jägermeister soll er  angefangen haben in seiner Wohnung zu randalieren, wobei ein Glastisch lautstark zu Bruch ging. Laut dem Angeklagten hätten seine Nachbarn aufgrund der Ruhestörung die Polizei alarmiert. Laut der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen hingegen ergeben, dass der Angeklagte gegen die Türen seiner Nachbarn gehämmert haben soll. Dabei habe er gedroht „jemandem die Kehle aufzuschneiden“.  Als die Polizei schließlich eintraf, öffnete der Angeklagte nicht die Tür. Angeblich habe er das Klopfen der Polizei nicht gehört. Daraufhin betrat die Polizei die Wohnung über die Terassentür und sah die zerstörte Wohnungseinrichtung. Der Angeklagte griff nach einem Einhandmesser, fuchtelte damit herum und beleidigte die Beamten aufs Übelste. Erst als die Polizisten mit Pfefferspray drohten ließ er das Messer fallen.

Von Kanacken lasse er sich nicht verhaften, sondern nur von einem deutschen Staatsbürger!

Diese „Wichser“ gehörten genauso erschossen wie die „Bastarde“ in der letzten Woche!

So oder so ähnlich soll der Angeklagte die eingetroffenen Münchner Polizeibeamten beschimpft haben.

Damit nahm er Bezug auf den Mord zweier Polizisten Ende Januar in Kusel, Rheinland-Pfalz. Die Polizisten hielten damals zwei Männer bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf. Die Männer wurden verdächtigt Jagdwilderei zu betreiben. Daraufhin eröffnete einer der Verdächtigen das Feuer und erschoss die beiden Polizisten.

Verhandlung:

Neben den Münchner Polizeibeamten stellten auch die Angehörigen eines der getöteten Polizisten aus Kusel Strafantrag. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB in Tateinheit mit Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB angeklagt.

Er war voll geständig. Laut seiner Aussage soll jedoch sein Alkoholproblem Grund für die Beleidigungen gewesen sein. Zum maßgeblichen Zeitpunkt hatte er laut seinem Verteidiger einen BAK von 2,5 Promille. Durch den Alkohol waren Erinnerungen aus seiner Jugend in Thüringen aufgetaucht. Damals sollen ideologische Gruppierungen CDs auf dem Schulhof verteilt und ihn mit Süßigkeiten und Luftballons gelockt haben. Von der Ideologie habe er sich aber längst abgewandt. Angeblich habe er weder was gegen die Polizei noch sei er antisemitisch oder rassistisch eingestellt. Er hat jedoch mehrere Einträge im Bundeszentralregister wegen Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung.

Die Generalstaatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft ohne Bewährung, die Verteidigung verlangte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einem Jahr Haft ohne Bewährung.

Kurz nach dem Polizisten-Mord in Kusel tauchten im Netz zahlreiche hämische und hasserfüllte Kommentare auf. Um solche herabwürdigenden Kommentare strafrechtlich zu verfolgen, richtete das LKA die Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ ein. In Folge dessen wurden im Juni in 15 Bundesländern Wohnungen von 75 Personen, die der Hetze beschuldigt wurden durchsucht. Damit soll ein Zeichen gegen Hetze im Internet gesetzt werden.

 

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