Die Corona-Krise trifft die Gastro-Branche hart. Restaurants und Cafés sind nach den Anordnungen der Länder gezwungen, ihre Gasträume bis auf Weiteres zu schließen. Auch etwaige „To Go“-Angebote werden aufgrund von Ausgangssperren etc. wenig genutzt. Nun setzen Gastronomiebetriebe vermehrt darauf, ihre Produkte und Gerichte zur Lieferung nach Hause anzubieten. 

Gerade für kleinere Restaurants bietet es sich an, die Dienste von bestehenden Lieferservices wie Lieferando zu nutzen. Diese verfügen bereits über die notwendige Infrastruktur (Bestellsystem, App etc.) und über ein funktionierendes Fahrer-Netzwerk. Allerdings haben auch diese Anbieter Nachteile: Sie kosten Geld und stehen nicht in allen Städten und Regionen zur Verfügung. Einzelne Restaurants gehen angesichts der Vielzahl der Angebote dort häufig unter. Zudem stoßen auch diese Dienstleister aktuell an Kapazitätsgrenzen.

Eine Lösung kann daher sein, (ggf. zusätzlich) einen eigenen Bestell- und Lieferservice einzurichten. Entsprechende Bestellsysteme für die Website des Restaurants sind relativ schnell zu implementieren.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei solchen Bestellungen um Fernabsatzverträge. Es sollten deshalb die Vorgaben des Fernabsatz- und des Verbraucherschutzrechts sowie die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr weitgehend beachtet werden. Hieraus ergeben sich einerseits Informationspflichten. Andererseits bestehen gesetzliche Vorgaben, etwa zur Ausgestaltung des Bestellprozesses.

Es sollte sich eigentlich verstehen, dass wir im Augenblick andere Probleme haben, als auf der Einhaltung der strengen rechtlichen Massstäbe zu bestehen. Gerade die Gastronomie leidet unter der aktuellen Situation besonders. Gleichzeitig ist die Erhaltung eines breiten gastronomischen Angebots sicher auch als Beitrag zu verstehen, die immensen Alltags-Einschränkungen wenigstens ein wenig zu erträglicher zu machen. Insofern wäre es wünschneswert, Gatsronomen, die jetzt zusätzlich einen Lieferservice anbieten, nicht auch noch auf die 100prozemtige Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu drangsalieren. Gleichwohl lässt – auch in dieser Zeit – nicht vollständig ausschliessen, dass Abmahungen ausgesprochen werden. Deswegen sollte versucht werden, zumindest die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zu beachten.

Beispielhaft einige Punkte, die bei Online-Bestellungen beachtet werden sollten:

  • Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Waren und Speisen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB).
    D.h. Grundzutaten von Gerichten sollten möglichst genannt werden. Verknappte Bezeichnungen (z.B. „Grillteller Akropolis“) genügen möglicherweise nicht.
  • Angabe von Lieferzeiten (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB).
    Schwammige Begriffe wie „voraussichtlich“ sollten vermieden werden.
  • Information über Lieferbeschränkungen (§ 312j Abs. 1 BGB).
    Hierzu dürfte insbesondere das Liefergebiet zählen.
  • Information über verfügbare Zahlungsmittel (§ 312j Abs. 1 BGB).
  • Darstellung der technischen Schritte zum Vertragsschluss (Art. 246c Nr. 1 EGBGB).
  • Möglichkeit zur Korrektur von Eingabefehlern auf Check-Out-Seite (Art. 246c Nr. 3 EGBGB).
  • Hinweis auf online Streitbeilegungsplattform (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 16 EGBGB, EU-OS-Verordnung).
  • Wichtig: Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
    Betrifft Lebensmittel in Fertigpackungen, z.B. Eis, Getränke etc.
  • Wichtig: Widerrufsbelehrung (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
    Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gibt es grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses entfällt bei der Lieferung von Lebensmitteln und zubereiteten Gerichten zwar häufig (z.B. schnell verderbliche Waren, § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB, Gründe des Gesundheits- und Hygieneschutzes, § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB etc.). Für viele andere Produkte (z.B. verpackte Lebensmittel, Getränke etc.) gilt das Widerrufsrecht jedoch.

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten und Prozessen. Um etwaige Haftungs- und Abmahnrisiken zu minimieren, sollten Gastronome ihren Bestellprozess sowie die AGB bzw. Lieferbedingungen rechtlich prüfen lassen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Ihren Online-Bestell- und Lieferservice selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns einfach, am besten telefonisch unter 089 – 550 59 550 für eine erste unverbindliche Einschätzung.