Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: betrug

Aufgepasst beim Einkauf von Last-Minute-Geschenken vor Weihnachten! So erkennen Sie Fake-Shops

Jetzt noch schnell die letzten Geschenke besorgen und eventuell sogar noch ein Schnäppchen machen, weil es ein Super-Sonder-Last-Minute-Angebot-mit-garantierter-Lieferung-vor-der-Bescherung ist? Aber Vorsicht! In jüngster Zeit ist ein starker Anstieg von sogenannten Fake Shops zu verzeichnen. Nicht einmal bei Amazon ist man zur Zeit vor Online-Betrügern sicher (Fake-Shops bei Amazon). 

Betrüger, die mit sogenannten Fake-Shops reihenweise Verbraucher prellen, setzen eigentlich immer auf die gleiche Masche. Ausgenutzt werden soll die Unerfahrenheit der Nutzer und das Bedürfnis, ein gutes Geschäft zu machen (!). Deswegen sind Fake-Shops in der Regel am Super-Sonder-Schnäppchen-Preis zu erkennen. Wenn ein Shop einen Preis bietet, der erheblich unter dem presi aller anderen Shop liegt, dann kann an dem Angebot etwas nicht stimmen. Es gibt aber auch andere – ganz klare – Zeichen, an denen Fake Shops entlarvt werden können. Die geschätzten Kollegen von  Trusted Shops haben eine ausführliche Checkliste erstellt, anhand der man relativ einfach Fake Shops identifizieren kann (Trusted Shops Beitrag Fake Shops erkenen).

Damit bleibt uns nur noch allen Lesern und Freunden ein frohe und besinnliche Feiertage zu wünschen.

 

 

Wirksamer Schutz vor Lastschrift-Betrug im Online-Handel

Durch einen Mandanten wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass aktuell verschiedene Online-Händler von einer (weiteren) Betrugsmasche betroffen sind, dem sogenannten Lastschriften-Betrug.

Beim Lastschrift-Betrug spähen die Täter fremde Bankverbindungsdaten aus. Diese ausgespähten Kontodaten werden von den Betrügern nun zum Kauf von Waren bei anderen Online-Shops eingesetzt. Bezahlt wird per Lastschrift mit den ausgespähten Kontodaten. Zwar können unrechtmässige Lastschrift-Abbuchungen vom Betroffenen kurzfristig widerrufen werden. Für die betroffenen Online-Händler besteht jedoch die Gefahr, dass aufgrund der Vielzahl an Kontobewegungen unrechtmässige Abbuchungen gar nicht oder zu viel zu spät bemerkt werden. Dann kann der Betrag nur noch vom (unrechtmässigen) Geldempfänger zurückgefordert werden. Doch manchmal ist dieser – vor allem, wenn die Lastschrift spät bemerkt wurde – nicht mehr greifbar oder insolvent.

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Ein Schutz vor solchen Betrugsmethoden ist aber relativ einfach.

Widerrufsrecht: Jede fünfte Retoure missbräuchlich?

Das shopbetreiber-blog berichtet über die Ergebnisse des Forschungsprojekts retourenforschung.de der Universität Bamberg. Demnach sei jede fünfte Retoure missbräuchlich.

Als missbräuchlich definieren die Wissenschaftler Retouren, die mit dem Vorsatz bestellt wurden sie innerhalb der Widerrufsfrist zu nutzen und dann an den Händler zurückzuschicken. Aus juristischer Sicht gibt es beim Widerrufsrecht keinen Missbrauch, da der Verbraucher laut Gesetz 14 Tage nach Erhalt der Bestellung Zeit hat, die Ware entsprechend seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen und ggfs. ohne Angaben von Gründen an den Händler zurückzuschicken.

Affiliates auf Pinterest – Spam oder Betrug?

Nach Berichten von Daily Dot und Spiegel Online haben findige Affiliates das soziale Netzwerk Pinterest für sich entdeckt. Danach ist es wohl nirgends so einfach als Affiliate mit Tracking-Links versehene Inhalte zu posten und Einnahmen zu erzielen. Der selbst ernannte Pionier in diesem Feld spricht von Einnahmen in Höhe von USD 1.000,00 und mehr pro Tag. Schlaues Geschäftsmodell, Missbrauch  oder gar Betrug?

Die Technik soll denkbar einfach sein: Der Affiliate postet mithilfe technischer Helferlein Tausende von Produktfotos auf Pinterest. Die Fotos sind jeweils mit Produktangeboten von Shops, beispielsweise Amazon, verbunden. Klickt nun ein Pinterest-Nutzer auf das Foto und entscheidet sich das Produkt zu kaufen, erhält der Affiliate eine Provision. Dabei macht es die Masse. Je mehr Bilder auf Pinterest gepostet sind, umso höher die Einnahmen. Und hier liegt vermutlich auch das Problem. Während sich vermutlich keiner an einzelnen Bildern einzelner Nutzer stören würde, könnte die millionenfache Verbreitung von kommerziellen Produktbildern auf Pinterest schnell als störend oder gar geschäftsschädigend empfunden werden. Ich habe, ehrlich gesagt, die Nutzungsbedingungen von Pinterest und der betroffenen Affiliate-Programme (noch) nicht geprüft. Insofern muss ich offen lassen, ob diese Methode eine Vertragsverletzung der einen oder der anderen Seite darstellt. Dies kann jedoch dahin stehen. Nachdem Pinterest selbst dieses Geschäftsmodell zunächst für sich vereinnahmen wollte – hierzu hatte man einfach die Tracking-Links der Affiliates durch eigene ersetzt -, hat man hiervon mittlerweile  anscheinend Abstand genommen. Selbst wenn diese Methode noch nicht durch die Nutzungsbedingungen erfasst sein sollte, wird man sicherlich entweder auf rechtlichen oder technischen Wegen das Geschäftsmodell unterbinden – oder stutzen.

Jedenfalls kann ich keine (auf die Schnelle) keinen Gesetzesverstoss, insbesondere keine strafrechtlich relevanten Tatbestände, erkennen. Insofern dürfte hier ein ziemlich schlaues Geschäftsmodell vorliegen, oder?

 

 

Affiliate-Betrug: Tricksereien im Schmuddel-Web via SPIEGEL ONLINE

Das Thema ist mittlerweile sogar dem Spiegel einen Artikel wert:

Affiliate-Betrug: Tricksereien im Schmuddel-Web – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

Immerhin entsteht Händlern  nach Angaben von iBusiness.de ein Schaden von über 80 Mio EUR.

 

Abofallen: Ministerin will „Hase-und-Igel-Spiel“ ein Ende setzen

Die Bundesregierung hat den Kostenfallen den Kampf angesagt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um wirksam gegen unseriöse Internetdienstleistungen vorzugehen. Zu diesem Zweck soll die seit längerem in der Diskussion stehende Button-Lösung nun umgesetzt werden. Langfristig peilt die Bundesregierung eine europaweite Umsetzung an. Am Nutzen dieses Modells darf allerdings gezweifelt werden.

Die Button-Lösung soll Verbraucher vor ungewollten Vertragsschlüssen im Internet warnen, indem sie bei kostenpflichtigen Online-Angeboten deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden. Mittels eines Buttons soll der Verbraucher dann bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.

Gesetzentwurf: Button-Lösung für Online-Vertragsschlüsse

Politik und Verbraucherschutzverbände drängen auf die Einführung der so genannten „Button-Lösung“: Im Internet geschlossene Verträge würden demnach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis auf den Preis in Form eines Buttons anklickt und so den Vertragsschluss bestätigt. Hintergrund sind die noch immer zahlreich vorhandenen Abofallen und Kostenfallen, bei denen der Internetnutzer durch versteckte Preisangaben über die Kostenpflicht des Angebots getäuscht wird. Ein solches Gesetz würde jedoch auch seriöse Onlinehändler betreffen.

Nicht nur hierzulande ist die Button-Lösung Diskussionsgegenstand. Auf europäischer Ebene wirbt die Bundesregierung um Zustimmung für dieses Modell, eine Einigung auf eine EU-Richtlinie ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht. Die SPD-Fraktion will die Button-Lösung daher bereits jetzt in deutsches Recht implementieren.

Internet-Abo-Falle – Gericht verurteilt Inkasso-Anwalt zu Schadensersatz

Wer Software vermeintlich kostenlos zum Download anbietet, den Kunden dann jedoch an versteckter Stelle in ein nicht erwartetes Abonnement lockt (sogenannte „Internet-Abo-Falle“), begeht einen (versuchten) Betrug (wir berichteten). Der Rechtsanwalt, der eine Vielzahl so zustande gekommener Forderungen eintreibt, leistet Beihilfe zum Betrug. So entschied kürzlich das Amtsgericht Marburg (Urteil vom 18.01.2010, Az. 91 C 981/09).

In dem konkreten Fall verurteilte das Amtsgericht Marburg die Betreiberin der Website sowie den forderungseinziehenden Rechtsanwalt zum Schadensersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten, die der getäuschte Kunde zur Abwehr der Forderung aufgewendet hatte.

Ebenso hatte in einem anderen Fall auch schon das Amtsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/0). Ähnlich hatte kürzlich auch das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 12.02.2010, Az. 103 C 422/09) entschieden, allerdings mit der Begründung dass das Handeln des forderungseinziehenden Rechtsanwalts sittenwidrig sei (§ 826 BGB).

Affiliate-Betrug durch Fake-Bestellungen

In letzter Zeit häufen sich im Onlinehandel Berichte über Bestellungen unter Angabe falscher Daten (sogenannte Fake-Bestellungen, siehe auch hier). Als Zahlungsart wird dabei die Versandart „Nachnahme“ ausgewählt. Aufgrund der falschen Adresse kann die Ware nicht ausgeliefert werden, sodass der Händler auf den Versandkosten sitzen bleibt.

Anhand eines konkreten Falls wurde nun deutlich, dass es sich bei den Fake-Bestellungen keinesfalls um einen schlechten Scherz handelt, sondern mit dieser Methode im großen Stil Geld verdient wird: Dem betroffenen Onlinehändler fiel auf, dass ein Großteil der Fake-Bestellungen über ein so genanntes Affiliate-Partnerprogramm (Werbepartner-Programm) eingegangen ist. Die Bestellungen konnten in großen Teilen ein und demselben Affiliate-Referrer zugeordnet werden.

Gute Übersicht: http://www.abo-falle.de/

Der Kollege Jens Ferner hat eine gute Übersicht zum Thema Internet-Abo-Fallen zusammengestellt:

www.abo-falle.de

Das Thema beschäftigt jeden, der gerade in eine solche Falle getappt ist und Rat sucht. Zwar gibt es hierzu viele Beiträge (wir berichten hierzu ebenfalls) vor allem in Foren, allerdings sind auch viele (halb-)falsche Informationen zu finden. Der Kollege Ferner gibt wie gewohnt eine umfasssende und fundierte Übersicht und zeigt, wie Betroffene reagieren sollten.

Fake Bestellungen – Nachnahmekosten zum Schaden der Onlinehändler

Betrügerische Bestellungen unter Angabe falscher Daten sind im Onlinehandel leider keine Seltenheit. Eine neuere Variante scheinen hierbei sogenannte Fake- bzw. Spaß-Bestellungen geworden zu sein, die den Händlern teils massive Probleme verursachen. Dabei werden unter falschem Namen und falscher Adresse Waren bestellt und nach Möglichkeit die Zahlart Nachnahme ausgewählt. Die Folge: Die Ware kann nicht ausgeliefert werden und dem Händler entstehen hohe Logistikkosten, insbesondere Nachnahmegebühren, auf denen er sitzen bleibt.

Für den Händler stellt sich daher die Frage, wie er sich schützen kann.

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